GPLA – Prüfung Gastgewerbe

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von Martin.
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  • #63664
    NathRiz
    Teilnehmer

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe bei einem Gastgewerbe Saisonbetrieb eine GPLA – Prüfung.
    Der Prüfer hat beanstandet, dass bei ein paar Dienstnehmer zu wenig Überstunden abgerechnet wurden.
    Diese Dienstnehmer waren 7 Tage die Woche beschäftigt x 8 Stunden am Tag. Abgerechnet wurde der Dienstnehmer mit 6 Tage die Woche x 8 Stunden = 208 Stunden pro Monat. Tatsächlich gearbeitet wurden im Monat 242 Monat. Allerdings wurden am Ende der Saison für die zuviel gearbeiteten Tage die freien Tage ausbezahlt. (1 Tag pro Woche) Damit wären ja meiner Meinung nach die zuviel gearbeiteten Überstunden abgegolten. (Ansonsten bekommt der Dienstnehmer ja 2x die Stunden ausbezahlt.)

    Meine Frage:
    Kann der Prüfer wirklich die Überstunden nachverlangen, obwohl diese ja mit den freien Tagen abgegolten wurden?
    Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen oder einen Gesetzestext nennen?

    Nathalie

    #69197
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Ich kann das leider nicht nachvollziehen.
    Vielleicht meint der Prüfer den Zuschlag für Arbeit am sechsten Arbeitstag laut Gastro-Kollektivvertrag.
    Das hier ist der KV von 2001 aber mit tollen Erläuterungen: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=347407&DstID=4851&StID=180018
    Auf Seite 6 ist der 50 % Zuschlag für den sechsten Arbeitstag beschrieben.

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