Gleitzeitregelung

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  • #63118
    Patrick
    Teilnehmer

    Ein fröhliches Hallo an alle!

    Folgendes Problem:

    In unserer Firma wurde eine Gleitzeitregelung eingeführt, leider hatte ich abrechnungstechnisch noch nie damit zu tun. Diese Regelung sieht eine Übertragungsmöglichkeit von max. 30 Stunden vor, mir wurde erklärt, dass der Rest VERFÄLLT (lt. Betriebsrat) 😯 . Alle Überstunden werden (nun nur mehr ab der 10. Stunde) erfasst und fallen in die Gleitzeitregelung hinein (1 ÜSt => +1 nicht +1,5!) 😯 .

    Nun hab ich mir mal das AZG durchgelesen:
    §4b(4) Die tägliche Normalarbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten. Der Kollektivvertrag kann eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit bis auf zehn Stunden zulassen oder die Betriebsvereinbarung zur Verlängerung ermächtigen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf innerhalb der Gleitzeitperiode die wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß § 3 im Durchschnitt nur insoweit überschreiten, als Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben vorgesehen sind.

    Ich lese da heraus, dass ab der 10 Stde/Tag sowie ab Überschreitung der Wochenarbeitszeit über die durchschnittliche Übertragungsmöglichkeit (wäre bei mir 38,5 / 13 Wochen = 3,08 Stden), Überstunden entstehen, die nicht die Gleitzeitregelung betreffen?! Wenn die Firma diese ÜSt nicht auszahlen will, so sollten diese doch zumindest 1:1,5 abgegolten werden (ZA)?!
    Dass Stunden verfallen kann ich mir gar nicht vorstellen. Bisher hat sich zwar noch niemand dafür interessiert, aber dies ist nur eine Frage der Zeit; da wär‘ ich natürlich gern vorbereite 😳 !

    Vielen Dank im Vorhinein und ein schönes Wochenende

    #67928
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Patrick!

    Leider ist die Gleitzeit im AZG nur sehr grob geregelt (den § 4 AZG hast du ja bereits gefunden – schau dir auch noch § 6 / (1a) und § 9 / (1) an). Demnach besteht hier ein gewisser Spielraum für Vereinbarungen.

    Aber was bei dir vereinbart wurde, stößt mir doch sehr sauer auf (deine großen Augen 😯 verstehe ich sehr wohl).

    Ich habe auch einmal in einem Unternehmen mit Gleitzeit gearbeitet, da sind die Stunden, die über der maximalen Übertragungsgrenze in die nächste GZ-Periode lagen, als Überstunden ausbezahlt worden (was mE absolut korrekt ist) und nicht so wie bei dir verfallen. Da müßte man sich doch eigentlich den Betriebsrat zur Brust nehmen und ihm die Meinung sagen!

    Die zweite Sache mit einer täglichen Arbeitszeit von über 10 Stunden wäre für mich auf alle Fälle eine Überstunde mit 1:1,5 (wird eh eine angeordnete Überstunde sein, weil die DN ja kaum „freiwillig nur so zum Spaß“ so lange arbeiten). Diese Stunden werden dann natürlich nicht zum Gleitzeitsaldo dazuberechnet.

    Ach ja, eines wollte ich auch noch sagen: Ich glaube, dass du den einen Satz nicht ganz richtig interpretiert hast. Hier geht es nicht um eine durchschnittliche Übertragungsmöglichkeit, sondern nur darum, dass am Ende der GZ-Periode (in der Regel 1 Monat) ein positiver Saldo (die GZ-Plusstunden) ins nächste Monat mitgenommen werden kann – und das ist ja bei dir so geregelt.

    Schöne Grüße

    #67933
    Patrick
    Teilnehmer

    Zuerst möchte ich dir für deine Antwort danken!

    Der Betriebrat meint (allgemeine Erklärung zur Gleitzeiteinführung) alles über 30 Stunden-Plus am Quartalsende verfällt. So geschehen beim Außendienstmitarbeiter im Dezember => 5 Stunden „verfallen“.
    Wie rechne ich Stunden über dieser (Quelle: WK)
    http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/arbeitsrecht/arbeitszeit/Gleitzeit.htm
    Berechnung ab?
    Die Vereinbarung stimmt hinten und vorne nicht, aber mein Arbeitsplatz ist … fein (den AG nenn‘ ich natürlich nicht, aber BITTE kauft alle einen FORD!).
    Ich möcht nicht blöd auffallen, gerade weil man im Umstrukturieren ist, hätte aber schon gerne den gesetzlichen Zustand hergestellt!

    #67936
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Patrick!

    D.h. du rechnest mit einem Quartal als Gleitzeitperiode.

    Nachdem ihr eine Betriebsvereinbarung mit einer max. zulässigen Tagesarbeitszeit von 10 Stunden habt, ist alles was drüber ist bereits sicher eine Überstunde (Abgeltung in Geld oder ZA 1:1,5). Bis zur (vollendeten) 10. Stunde wandert alles in den Gleitzeittopf.
    Wenn sich am Ende des Quartals herausstellt, dass dein AD-MA einen Saldo von + 35 Stunden hat, müssen mE die 5 Stunden ausbezahlt werden (oder ZA 1:1,5), Rest von + 30 Stunden als GZ-Guthaben für das nächste Quartal.

    Noch etwas: Die „durchschnittliche maximale wöchentliche Arbeitszeit“ (wo du mir freundlicherweise den Link reingestellt hast) ist eigentlich egal, weil es nur ein Anhaltspunkt dafür ist, um die im Link bezeichneten 39 Stunden nicht zu überschreiten. Entscheidend ist, dass die (einzelne) wöchentl. Arbeitszeit mit 50 Stunden (5×10 Std.) limitiert ist, alles was drüber ist, muss Überstunde sein und alles was in diesem Rahmen ist, kann als Gleitzeit abgerechnet werden.

    So weit zu meinen Gedanken – hoffe, dass es dir weiter hilft – viel Glück bei der Umsetzung!

    Schöne Grüße

    #67937
    Patrick
    Teilnehmer

    Ich danke Dir recht herzlich, du hast mir sehr weitergeholfen!

    #67938
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Patrick!

    Bitte sehr, gern geschehen und noch einen schönen Sonntag!

    LG

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