Gleitzeit – Durchrechnungszeitraum

Startseite Foren Laufender Bezug Gleitzeit – Durchrechnungszeitraum

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #64846
    gabyburket
    Teilnehmer

    Hallo ihr Profis!

    Hoffe, ich hab nicht ein altes Thema neu aufgewärmt, aber ich konnte nicht alle Themen durchackern:
    Bei mir im Betrieb – kein KV – gibt es ein Gleitzeitmodell, aber keine detaillierten Vereinbarungen Dauer, Durchrechnung, etc. Mein Chef möchte wenn möglich keine Überstunden 1:1,5 als Zeitzuschlag gewähren.
    Ich dachte, ein Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten und Übertragung von max. 20 Stunden wäre ok. Nun hab ich bei der WKO gelesen, dass bei Teilzeitarbeit bereits nach 3 Monaten wenn das Zeitguthaben nicht aufgebraucht ist, ein Zuschlag von 25% auf den Stundensaldo gerechnet werden muss.

    Ich möchte nun wissen, welcher Durchrechnungszeitraum ist möglich vom Gesetz her? 12 Monate oder muss schon nach 6 Monaten abgerechnet werden? Wir haben Voll- und Teilzeitbeschäftigte in der Agentur. Und weiters: wieviel Stunden kann ich übertragen`? Gibt es da eine Ober- bzw. Untergrenze?

    Vielen Dank
    lg an Roland 😉

    #71800
    gabyburket
    Teilnehmer

    Ich brauche bitte dringend eine qualifizierte Antwort für ein neues GZ-Modell für unsere Firma… DANKE!

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.