Hallo ihr Profis!
Hoffe, ich hab nicht ein altes Thema neu aufgewärmt, aber ich konnte nicht alle Themen durchackern:
Bei mir im Betrieb – kein KV – gibt es ein Gleitzeitmodell, aber keine detaillierten Vereinbarungen Dauer, Durchrechnung, etc. Mein Chef möchte wenn möglich keine Überstunden 1:1,5 als Zeitzuschlag gewähren.
Ich dachte, ein Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten und Übertragung von max. 20 Stunden wäre ok. Nun hab ich bei der WKO gelesen, dass bei Teilzeitarbeit bereits nach 3 Monaten wenn das Zeitguthaben nicht aufgebraucht ist, ein Zuschlag von 25% auf den Stundensaldo gerechnet werden muss.
Ich möchte nun wissen, welcher Durchrechnungszeitraum ist möglich vom Gesetz her? 12 Monate oder muss schon nach 6 Monaten abgerechnet werden? Wir haben Voll- und Teilzeitbeschäftigte in der Agentur. Und weiters: wieviel Stunden kann ich übertragen`? Gibt es da eine Ober- bzw. Untergrenze?
Vielen Dank
lg an Roland 😉