Gleitzeit

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    Beiträge
  • #65926
    Sabzen
    Mitglied

    Hallo, ich bräuchte bei folgendes Hilfe:

    Wir haben einen Gleitzeitrahmen von 6:00 bis 20:00. Fiktive Normalarbeitszeit ist 7:00 bis 15:30
    Nachtarbeit ist von 22:00 und 06:00

    Meine Frage ist:
    Was ist wenn Mitarbeiter freiwillig schon um 5:30 kommt, muss ich ihm dann Nachtarbeitszulage bezahlen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #74089
    the brain
    Mitglied

    Hallo Sabzen,

    wenn er/sie freiwillig um 5 Uhr 30 kommt zahle ich weder nichts noch Nachtzuschlag.

    Wenn die Arbeit um diese Zeit sinnvoll ist, und es so gedulded wird, ist es Arbeitszeit, aber niemals mit Nachtzuschlag.
    Um es in einem zukünftigen, nicht gewünschten Arbeitsprozess, gleich obsolet werden zu lassen, eine formlose Vereinbarung mit ihm/ihr machen.

    lg
    hubert k.

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