Gilt KV? Arbeitnehmer in Ö, Unternehmen D

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  • #64128
    thomask
    Mitglied

    Halllo Ihr da draussen!

    Folgendes ich bin seit Jänner bei einem Deutschen Unternehmen angestellt (Branche Softwarevertrieb und Konsulting).

    Ich bin zu 95% in Österreich tätig, und nur manchmal in Deutschland unterwegs. Steuermässig bin ich in Österreich gemeldet.

    Gilt für mich der KV von Österreich (RK, Urlaub, ) oder Deutsches Arbeitsrecht oder ist das Verhandlungssache.

    Grüsse Thomas

    #70185
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    wenn du in Österreich angestellt bist, gilt für die das Ö Arbeitsrecht.
    da dein dienstgeber nicht in Ö ist, ist dieser auch nicht wirtschaftskammer-zugehörig und hat auch keinen kollektivvertrag.

    jedoch:
    § 7 AVRAG
    das kv-engtelt welches deinem (theoretischem) kv entspricht ist zu zahlen.
    die reisekosten sind m.E. ein streitthema:
    da der § 7 nur vom entgelt spricht, sind aufwandsersätze damit nicht inkludiert.

    der dienstgeber hat dem dienstnehmer die mehraufwendungen zu ersetzen (ABGB).
    ich rate den ausländischen dienstgebern die diäten nach dem (theoret.) kv zu bezahlen.
    so erspart man sich eine streiterei um jede wurstsemmelrechnung.
    vorsicht: einzelvereinbarung zu dienstreiseersätzen funktioniert nur bei nicht betriebsratsf#ähigen betrieben. (unter 5 DN) darüber nur mit betriebsrat und betriebsvereinbarung.

    wenn du die reisekosten nicht ersetzt bekommst, kannst du differenzwerbungskosten ansetzen.

    ob man das jubiläumsgeld auch noch zum entgelt zählen darf, – ???

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