Geschäftsführer – teilweise Verzicht auf Bezug

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Roland.
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  • #64245
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hab wieder mal eine Spezialfrage! Unser Geschäftsführer hat einen GF Vertrag, in dem ein Jahresgehalt (aufgeteilt auf 14 Bezüge) vereinbart ist. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme und Kurzarbeit möchte auch er auf einen Teil seines Gehaltes verzichten.
    Wenn ich einen Vertrag aufsetze, in dem alles genau geregelt ist (auch die Höhe von UZ, WR), kann ich dann Probleme mit der LSt. bzw SV bekommen oder bin ich rechtlich abgesichert?

    Zusätzlich möchte er einen Teil der Reifen für seinen Dienstwagen selbst bezahlen. Er wollte den Betrag ebenfalls vom Bruttogehalt abziehen! Das darf ich aber auf keinen Fall machen, oder?? Ich würde den gewünschten Betrag als diversen ABzug nach Netto abziehen!

    Danke für eure Hilfe!
    Andrea

    #70424
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Zuerst zu Frage 2:
    Hier wäre es eventuell geschickt, aus der Summe, die der GF für die Reifen bezahlen möchte, einen monatlichen Kostenbeitrag zu machen.
    Vorteil: Sachbezug wird reduziert.
    Ansonsten wird, wie du richtig schreibst, der SB nicht reduziert und es ist lediglich ein Abzug nach Netto.

    Zu Frage 1:
    Ein Verzicht auf erworbene Ansprüche während der Dauer des Dienstverhältnisses ist grundsätzlich rechtsunwirksam.
    Für die Zukunft jedoch wäre jedoch eine „Verschlechterungsvereinbarung“ möglich – da bist du rechtlich abgesichert.

    LG

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