Geringfügigkeitsgrenze + UEL

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    Beiträge
  • #62390
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ein geringfügig beschäftigter Dienstnehmer bekommt bei DV-Ende 0,7 Tage Urlaubsersatzleistung.
    Somit keinen zusätzlichen SV-Tag. (SV-Tage werden immer abgerundet!)
    Nun ist er aber mit seinem Gehalt und die 0,7 Tage UEL-laufend über der Geringfügigkeitsgrenze.
    Theoretisch ist der DN dann voll SV-pflichtig! Wie sieht´s in der Praxis aus?

    Soll ich bei den SV Tagen schummeln und 1 weiteren SV-Tag dazugeben, oder wird die Abrechnung
    auch so von der Krankenkasse akzeptiert?

    Danke

    Michael

    #66288
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ich hatte auch schon einmal einen solchen Fall. So etwas kann dann vorkommen, wenn ein geringfügig Beschäftigter bis zur Geringfügigkeitsgrenze oder knapp darunter verdient. Im Falle des Zustehens einer UEL ist dieser Dienstnehmer dann leider im Austrittsmonat ein Vollversicherter. Es sei denn lieber Michael, Sie „schummeln“.
    Meint Claudia

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