Hallo,
tritt ein (unbefristeter) freier Dienstnehmer am 25.04. ein und legt für April eine Honorarnote in Höhe von 300 Euro, ist er dann geringfügig beschäftigt oder nicht? Zitat aus dem Arbeitsbehelf 2010:
2. wenn das Beschäftigungsverhältnis für
mindestens einen Kalendermonat oder auf
unbestimmte Zeit vereinbart ist und im
Kalendermonat kein höheres Entgelt als
€ 366,33 gebührt
Die erste Bedingung der unbefristeten Beschäftigung ist erfüllt. Was aber bedeutet „im Kalendermonat gebührt“? Muss ich hier aliquotieren und die tägliche Grenze berücksichtigen oder nicht? Ich kann problemlos beide Auslegungen herauslesen …
Danke!