geringfügige Beschäftigung Urlaubsersatzleistung

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  • #64823
    ckSabine
    Teilnehmer

    Hallo liebe Leute!

    Sachverhalt:
    DN der derzeit in N 24u (über 60 Jahre) und 366,33 Brutto erhält soll mit 31.8.2010 einvernehmlich aus dem Dienstverhältnis ausscheiden.
    Problem: Abfertigung „Alt“ macht € 1.709,54 aus und er hat noch 110 Urlaubstage stehen. Muß also eine UE auszahlen. (Urlaub verfällt bei uns nicht!)
    Damit ist er über der geringfügigkeits-Grenze.
    Frage: Muß ich ihn im August auf D 4 u ummelden bei GKK um ihm das Gehalt, anteilige Sonderzahlung, Urlaubsersatzleistung lfd. und SZ und Abfertigung (nur 6 % LST) korrekt auszahlen zu können?

    Danke für eine rasche Hilfe!

    lg

    #71768
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    die gesetzliche Abfertigung ist SV-frei. Die Urlaubsersatzleistung bewirkt eine Verlängerung der Pflichtversicherung. Wenn der DN z.B. 5 Arbeitstage pro Woche hat, entsprechen die 110 Urlaubstage 22 Wochen, das sind 154 Kalendertage. Um diese 154 Kalendertage (das ist der Zeitraum vom 1.9.2010 bis 1.2.1011) verlängert sich die Pflichtversicherung. Die UEL, die Du im August 2010 voll abrechnest und auszahlst, wird für die Sozialversicherung entsprechend auf die Monate September 2010 bis Februar 2011 aufgeteilt. Damit bleibt der Dienstnehmer geringfügig. Die Sonderzahlungen bleiben bei der Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze unberücksichtigt.

    Eine Ummeldung ist daher nicht erforderlich.

    LG
    Mathias

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