Geringfügige Beschäftigung / Spesen

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  • #62449
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage: Bisher hatte ich drei geringfügig beschäftigte DN mit Kilometergeld, Hotelrechnungen etc. Da es jetzt ja eine Änderung bzgl Kilometergeld + freie DN gegeben hat, ist es nicht mehr möglich die drei so weiterzubeschäftigen. Es ist auch nicht möglich sie voll anzumelden (aus betrieblichen Gründen).

    Die drei Herren betreuen Vetretermäßig noch alte Kunden, welche sie zu ihrer aktiven Zeit betreut haben. Spricht eigentlich irgendetwas dagegen, die DN jetzt als normale geringfügig DN anzumelden? Kann ich ihnen ohne Probleme Kilometergeld und sonstige Auslagen zahlen? Muss ich irgendetwas beachten?
    Danke für die Unterstützung!

    #66404
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Erika!

    Also ich denke, dass eine Anmeldung als „normale“ geringfügig Beschäftigte durchaus ein gangbarer Weg ist. Damit sollte das Problem mit sv-pflichtigem Kilometergeld eigentlich wegfallen. Ein echter ‚Auslagenersatz‘ (z.B. lt. Beleg) ist sowohl für den ‚echten‘ als auch den ‚freien‘ DN sv-frei.

    Nun halst du dir ungleich höhere Kosten damit auf:
    1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    2. Sonderzahlungen
    3. Bezahlter Urlaub
    4. Höhere SV-Beiträge und MV-Beitrag
    5. DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht
    6. Außerdem unterliegen die 3 dann dem gesamten (sonstigen) Arbeitsrecht
    (Hoffentlich habe ich jetzt nichts vergessen)

    LG Roland

    P.S. Problematisch könnte es auch noch werden, wenn der GKK-Prüfer diese Fälle aufgreift und nachträglich (für die vorhergehende Zeit) ein echtes Dienstverhältnis feststellt.
    Dann holt er sich auch noch dafür höhere Beiträge.

    #66405
    Anonymous
    Teilnehmer

    Recht herzlichen Dank!

    #66406
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Erika!

    Es vergeht in der LV fast kein Tag ohne Neuerungen.
    Ich habe heute mit einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK gesprochen, weil das ASVG im Hinblick auf die Reisekosten der freien Dienstnehmer repariert werden soll.
    Er hat bestätigt, dass eine Gesetzesänderung geplant ist und wahrscheinlich schon ab 2006 wirksam sein wird.
    Von Mai bis Dezember 2005 wird aber auf Pflichtigkeit geprüft werden.

    Mein Tipp jetzt für dich: Abwarten und die 3 DN nicht umstellen. In einer der nächsten PV-Infos wird über diese Problematik ausführlich berichtet.

    Liebe Grüße
    Roland

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