Geringfügig Beschäftigte im vorzeitigen Mutterschutz

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  • #64163
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich habe eine geringfügig beschäftigte Angestellte, welche nun in der vorzeitigen Wochenhilfe ist.
    Nun wurde mir von anderer Stelle gesagt, dass ich diese DNin trotzdem bis zu den 8 Wochen vor dem vorauss. Geburtstermin weiter bezahlen muss.
    Ist das richtig?

    Dass ich 6 Wochen nach der Geburt wieder Entgelt zahlen muss ist klar.

    PS: Die DNin zahlte freiwillig keine KV-versicherungsbeiträge.

    Vielleicht hat jemand schon so einen Falle gehabt und kann mir weiterhelfen.

    DANKE im Voraus.

    #70253
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich habe nun folgende Auskunft erhalten:

    Nach § 14 Abs. 2 MSchG besteht ein Fortzahlungsanspruch für Zeiten nach § 3 Abs. 3 MSchG(=vorzeitiger Mutterschut – Feststellung durch
    Amtsarzt) durch den Arbeitgeber: Nach § 14 Abs. 3 MSchG entfällt dieser nur dann, wenn ein Anspruch auf Wochengeld gesteht.
    Ergo: in diesem Fall ist der AG zahlungspflichtig.

    Hat jemand dieses schon einmal praktiziert?

    LG

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