geringfügig beschäftigt während Karenz – SZ?

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  • #64971
    Gaby
    Teilnehmer

    Hat eine Mitarbeiterin die im November einige Stunden gearbeitet hat während ihrer Karenz Anspruch auf SZ`? nein oder?
    danke!

    #72124
    Willi
    Mitglied

    Nachdem es offenbar ein Arbeitsverhältnis war (und kein freier Dienstvertrag), bestehen grundsätzlich dieselben Ansprüche wie bei längerfristig und/oder über der GFG beschäftigten DN; also jedenfalls der Anspruch auf UEL. Und der Anspruch auf SZ soweit in KV, BV oder DV vorgesehen.

    #72126
    Gaby
    Teilnehmer

    Bei uns gibt es keine KV (Werbeagentur OÖ).
    Die DN ist in Karenz und hat schon einmal einige Stunden Arbeit von uns ausbezahlt bekommen.
    Diesen Monat wieder, und da ich jetzt auch die SZ abrechne, stellt sich mir die Frage. Wenn die Karenz unterbrochen würde, wäre mir der Anspruch auf SZ klar. Aber die Karenz läuft ja weiter, weil es ein gfg. Zuverdienst ist.
    Also SZ bzw. Anspruch auf Urlaub? wenn kein KV?

    danke.

    #72130
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gaby!

    Es handelt sich bei dieser geringfügigen Beschäftigung um ein eigenständiges Dienstverhältnis neben dem karenzierten DV.
    Somit kommt es grundsätzlich darauf an, ob im Dienstvertrag eine SZ vereinbart wurde oder nicht.
    Es wird dich aber sicherlich (wenn du den anderen DN die SZ bezahlst) die „Betriebsübung“ einholen, und damit ist der SZ-Anspruch (höchstwahrscheinlich) gegeben (wegen Gleichbehandlung!), auch wenn „nichts“ vereinbart wurde.
    Ebenso hat die DN Anspruch auf Urlaub, klarer Fall.

    LG

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