Gehaltsvorrückung

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  • #63413
    max
    Teilnehmer

    Liebe Forumsgemeinde,
    ich habe ein Problem bei der Gehaltsvorrückung. Eine Mitarbeiterin war 3 Jahre in der Firma, die Gehaltsvorrückungen sind lt. KV alle 2 Jahre. Die MA ist nun aus dem Karenz zurückgekehrt und wir haben nun ein neues DV mit anderen Arbeitszeiten begründet. Ist für die Vorrückung der Eintritt aus dem DV vor der Karenz zu nehmen oder das Datum des neuen DV? (Es ist keine Elternteilzeit)
    Danke für Eure Hilfe

    #68623
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Max!

    2 Fragen dazu:
    a) Ist das „neue“ DV direkt nach Ende der Karenz geschlossen worden?
    b) Welcher KV?

    Schöne Grüße

    #68626
    max
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    ja, es ist ein neues DV
    es geht um den Bau KV
    danke für deine Hilfe

    #68629
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Max!

    Frage a) zielt auf folgenden Paragraphen aus dem MSchG ab:

    Änderung der Lage der Arbeitszeit

    § 15p. Die §§ 15h bis 15o sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.

    Das heißt, dass wenn unmittelbar nach Karenz eine Änderung der Lage der NAZ vereinbart wurde, es sich zumindest schlüssig um eine Form der ETZ handeln könnte. Somit hätten wir dann auf alle Fälle ein durchgehendes Dienstverhältnis.

    Zu Frage b) muss ich leider feststellen, dass der Bau-KV nicht unbedingt zu meinen Stärken gehört.
    Ich habe mir allerdings den § 10 aus dem Angestellten-KV angesehen, wo ersichtlich ist, dass Zeiten in derselben Gruppe auf alle Fälle anzurechnen sind.

    Liebe Grüße

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