Hallo Gudrun!
Was hältst du von einer einvernehmlichen Karenzvereinbarung (unbezahlter Urlaub)?
Muster für die Vereinbarung eines unentgeltlichen Urlaubs
Auf ausdrückliches Verlangen wird Frau/Herrn ………………………… für die Zeit vom …………………. bis ……………………. ein unbezahlter Urlaub bewilligt.
Während des unbezahlten Urlaubs ruhen die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis; es besteht insbesondere keine Arbeitspflicht des AN bzw. Lohnzahlungspflicht oder Verpflichtung zur Leistung der Sonderzahlungen und Urlaubsgewährung seitens des AG. Überhaupt bleibt die Zeit des unentgeltlichen Urlaubs hinsichtlich aller Rechtsansprüche des AN, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, außer Betracht.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Karenzierung im Interesse des Dienstnehmers (Begründung!) erfolgt.
Weiters wird festgehalten, dass für die Dauer des unbezahlten Urlaubs Frau/Herr ……………………………… die gesamten SV-Beiträge (AN- und AG-Beitrag) zu tragen und an die Krankenkasse zu entrichten hat.*) Der Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass mit Ende des Entgeltanspruches die Pflichtversicherung in der SV endet; und zwar für die Dauer des unbezahlten Urlaubes.**)
……………………….., am …………………………….
(Ort)
…………………………………… ……………………………………
AN AG
*) Bei einem unbezahlten Urlaub in der Dauer von weniger als einem Monat
**) Bei einem unbezahlten Urlaub in der Dauer von mehr als einem Monat
MV-Beiträge sind bei erfolgter Abmeldung nicht zu entrichten, bei unbez. Urlaub bis zu einem Monat glaube ich, dass nur für das vom DG bezahlte Entgelt MV-Beiträge zu entrichten sind.
Schöne Grüße