Liebe Forumsmitglieder!
Einer unserer Mitarbeiter hat vor kurzem seine Rot-Weiss-Rot-Karte verlängert und dabei sind Gebühren angefallen (Bundesstempelabgabe und Verwaltungsabgabe). Nun möchte die Firma dem Mitarbeiter diese Kosten ersetzen.
Allerdings sind wir unsicher, wie wir das behandeln sollen:
– Ist der Ersatz dieser Kosten ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und muss somit versteuert werden (die neue RWR-Karte ermöglicht unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, nicht bloss eine Beschäftigung in unserer Firma)?
– Oder können wir ihm den Betrag einfach als Aufwandsersatz überweisen, da es sich um die Erstattung von einmaligen Auslagen für einen Verwaltungsgeschäftsfall handelt, der für das Dienstverhältnis erforderlich ist (ohne RWR-Karte könnte der Beruf ja nicht weiter ausgeführt werden)?
Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße,
Brigitte