Ganz ganz langer Krankenstand

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von Roland.
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  • #64727
    Viki
    Mitglied

    Liebe Forumsmitglieder,

    bitte um Hilfe bzw. Bestätigung meiner Meinung:

    Angestellter, KV Handelsangestellte, Eintritt: 1.4., ist seit 11.5.2009 lfd. krank.
    Bekommt Krankengeld von der WGKK.

    Mit dem Beginn eines neuen Dienstjahres kommt KEIN neuerlicher Anspruch auf Krankenentgelt zustande,
    da es sich hier um einen Angestellten handelt, der mit Ersterkrankung und Wiedererkrankung innerhalb von
    6 Monaten zu rechnen ist, oder ??

    Urlaubsanspruch entsteht aber weiter, Sonderzahlungen muss er auch erhalten, oder ?

    Was müsste man beachten, wenn man diesen Dienstnehmer kündigen möchte ?

    Danke schon mal vorab für Eure Bemühungen!

    LG
    Viki

    #71502
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Viki!

    Mit Beginn des neuen Arbeitsjahres kein neues Krankentgelt vom DG.
    Urlaubsanspruch entsteht tatsächlich weiter.
    Sonderzahlungen muss er lt. KV tatsächlich in voller Höhe erhalten, wenn der Krankenstand nicht Folge auf Grund eines Freizeitunfalls ist.

    Bei Kündigung:
    Kündigung während des Krankenstands ist möglich, Kündigungsfristen und Termine gehören natürlich eingehalten.
    Da der DN keine Ansprüche gem. Ang.Gesetz mehr hat, ist auch kein Entgelt nach der Beendigung des DV möglich (was ja oft bei einer Kündigung im Krankenstand passiert, dass man den Krankenstand „ausleisten“ mus).

    LG

    #71518
    Viki
    Mitglied

    Hallo Roland,

    Du hast meine Meinung bestätigt, danke für Deine Antwort.

    Ganz liebe Grüße
    Viki

    #71521
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Viki!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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