Liebes PV Info Team,
wir sind ein Betrieb, zugehörig KV Telekom, vollkontinierlicher Schichtbetrieb. Urlaubsanspruch 25 WT.
Folgendes Problem, DN nimmt sich Urlaub, im Urlaub ist ein Feiertag enthalten. DN wird für den FT ein UT abgezogen.
Lt. Betriebsrat und einer Vereinbarung bekommt der DN das Feiertagsentgelt, (Gehalt plus FT-Zulage plus 100% Gehalt)
Ich sehe das so, Lt. § 6 Urlaubsgesetz, der als regelmäßiges Entgelt jenes Entgelt qualifiziert, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre, wird aus § 2 Abs. 2 Generalkollektivvertrag der Grundsatz des Ausfalls- und Anspruchsprinzips abgeleitet.
Also sollte der AN das volle Gehalt für diesen FT bekommen auch wenn er nicht arbeiten würde, und es dürfte kein UT abgezogen werden?