freiwilliges Jubiläumsgeld

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  • #63129
    weissco
    Mitglied

    Im Zuge einer Ausgliederung wird den ausgetretenen Mitarbeitern ein freiwilliges Jubiläumgsgeld auf Basis der zurückgelegten Dienstjahre aliquot auf das nächstfällige Jubiläumsgeld (z.B. 25 DJ) ausbezahlt.

    Ich bin der Ansicht dass diese Zahlungen wie eine Einmalprämie zu behandeln sind:
    SV-laufend
    Lst – nach § 67 1,2 EstG

    Meine Ansicht steht dem unseres Wirtschaftsprüfers nun entgegen:
    Seine Ansicht:
    sowohl SV als auch Lst sind wie ein laufender Bezug zu behandeln.

    Welche ist nun richtig??

    lG
    Conny W.

    #67963
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Conny!

    Sehe ich das richtig, dass diese Zahlungen nur an austretende Mitarbeiter aus Anlass der Auflösung des Dienstverhältnisses bezahlt werden?

    Dann würde ich sehr stark für eine freiwillige Abfertigung plädieren!
    Vorteile:
    1. sv-frei gem. § 49/(3) ASVG
    2. Steuerbegünstigung gem. § 67/(6) EStG für MA, die nicht unter die „Abfertigung NEU“ fallen, ansonsten (leider) gem. § 67/(10) EStG
    3. DB-, DZ- und kommunalsteuerfrei (sicher dann frei, wenn § 67/(6) EStG bei der LSt zur Anwendung kommt, ansonsten vertritt die Finanz die meiner Meinung nach falsche Ansicht, dass Pflichtigkeit besteht)

    Somit würde sich auch deine Frage nicht stellen, welche Variante in der LSt die richtige ist.

    Schöne Grüße

    #67964
    weissco
    Mitglied

    Hallo Roland,

    danke für die promte Antwort!

    Ich weiß, dass es eine für den Dienstnehmer bessere u. gegebenenfalls günstigere Lösung gibt!

    Angenommen ich kann die Geschäftsführung nicht von ihrem Vorhaben abbringen die Auszahlungen unter dem Titel „Jubiläumgsgeld“ auszuzahlen!

    Danke
    Conny W.

    #67966
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Conny!

    Na ja, wenn der DG gerne seine SV-Beiträge (und DB, DZ, Komm.St.) tragen will….

    Ich würde es so wie du sehen, SV lfd. und LST Sonst. Bezug gem. § 67/(1) und (2) EStG, also wie eine Einmalprämie.

    Welches Argument hat der Wirtschaftsprüfer?

    Eine Frage habe ich auch noch: Sind die Dienstverhältnisse noch aktiv oder bereits beendet?

    Liebe Grüße und schönes Wochenende

    #68035
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Conny!

    In diesem Zusammenhang habe ich noch interessante Judikatur gefunden:

    VwGH 2002/13/0038 vom 19.04.2006.

    Schöne Grüße

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