freiwillige Waffenübung

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahren von Martin.
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    Beiträge
  • #65129
    andreaxxx
    Teilnehmer

    Hallo!
    Könnt ihr mir hier bitte weiterhelfen – und zwar hat ein Mitarbeiter die Zustimmung unserer Geschäftsführung eingeholt zu einer ca. 1 monatigen „freiwilligen
    Waffenübung §22 Absatz 2 Wehrgesetz“ – Behandle ich das wie eine Truppenübung (Meldung an die GKK)? Was muss ich besonders beachten, wie wird der MV-Beitrag behandelt?
    Weiterführend ist im Gespräch, dass sich der Mitarbeiter für etwa 1 Jahr freiwillig zum Bundesheereinsatz auf den Golanhöhen melden möchte. Wie gehe ich hier vor?
    Vielen Dank vorab für eure Infos!!
    LG Andrea

    #72595
    Martin
    Teilnehmer

    servus!

    Bringt er einen Einberufungsbefehl, ist dies mit Präsenzdienst gleichzusetzen.
    MV wie bei Präsenzdienst.
    Abmeldung bei GKK. Ende Entgelt, Beschäftigung bleibt aufrecht. Dies auch bei Golaneinsatz.

    Wenn Du wegen Einsatz am Golan ihn kündigst, kann dies als Motivkündigung ausgelegt werden.
    Während der Einsatzzeit verursacht der DN Kosten beim MV-Beitrag.
    Nach dem Einsatz hat er Kündigungsschutz, – siehe Fachliteratur.

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