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kaeferchen.
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27. März 2007 um 7:15 Uhr #63176
kaeferchen
TeilnehmerHallo eine Frage
Ist es erlaubt das auf dem Dienstzettel steht das man freiwillige Tätigkeiten dem Dienstgebener melden muß und um Erlaubnis fragen muß wenn man eine freiwillige Tätigkeit ( die nichts mit dem Beruf zu tun hat) anfängt oder nachgeht.Was ist wenn ich das nicht melde und ich mache es trotzdem ist es dann ein Entlassungsgrund?
Schliesslich wird das in der Freizeit gemacht.
Gibt es da Irgendwelche Rechtssprechungen?
Vielen Dank
😆28. März 2007 um 22:01 Uhr #68087Roland
TeilnehmerEine Entlassung ist gerechtfertigt, wenn z.B.
§ 27/(3) AngG: wenn einer der im § 1 bezeichneten Angestellten ohne Einwilligung des Dienstgebers ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweige des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte macht oder wenn ein Angestellter den in § 7, Absatz 4, bezeichneten Verboten zuwiderhandelt.
Die Frage, die sich zu diesem Thema stellt ist, was mit „freiwilliger Tätigkeit“ eigentlich gemeint ist ❓
Schöne Grüße
29. März 2007 um 8:49 Uhr #68093kaeferchen
TeilnehmerHallo
Freiwillige Tätigkeiten wie Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz , also Tätigkeiten die unbezahlt sind in der Freizeit stattfinden und keine Auswirkungen haben auf die offizielle Tätigkeit.
Was jemand in der freizeit macht geht doch den Chef nichts an egal was oder?30. März 2007 um 22:31 Uhr #68102Roland
TeilnehmerHallo Braun!
Bin da jetzt (bezüglich der freiwilligen Tätigkeit) ziemlich auf der Leitung gestanden.
Deine Frage ist sehr schwierig zu beantworten.
Ich habe heute mit einer Kursteilnehmerin von mir gesprochen; sie war beim Roten Kreuz und hatte auch so einen Passus im Dienstvertrag.Meine Ansicht dazu wäre folgende (leider wirklich nur eine persönliche Meinung von mir, ohne fundierte Literatur etc.):
Da bei solchen Tätigkeiten eine gewisse Mindestdienstzeit abgeleistet werden muss und dafür (wenn auch nur ein sehr geringes) Entgelt gebührt, kann der DG mE diesen Passus schon im DV einbauen, weil er davon ausgeht, dass der DN dann nicht mehr ihm die „volle Arbeitskraft“ zur Verfügung stellt (stellen würde).
Anmerkung: Recht sozial ist das halt nicht! 🙁Hoffe, dass du damit etwas anfangen kannst und wünsche noch ein schönes Wochenende!
31. März 2007 um 21:12 Uhr #68106kaeferchen
TeilnehmerHallo
Danke für die Antwort
Also ich weis es nur von Roten Kreuz da sind 2 Dienste im Monat Mindeststandarts ( wird aber nicht geahntet ) . Da ist es egal ob man eine Fortbildung macht oder einen Dienst egal welchen .
Geld gibt es keines . Es ist auch keine Aufwandsentschädigung im richtigen Sinn es ist ein fahrscheingeld das wars ( Also 3 Euro pro Dienst) .
Ich bin auch beim Roten Kreuz deswegen weis ich es 😆
Da die Dienste frei einzuteilen sind macht man die nicht in der Arbeitszeit sonder in der Freizeit also leistet man seine volle Arbeitkraft.
Leider kann mir die AK auch nicht weiterhelfen.
lg
Braun -
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