Freiwillige Abfetigung oder Kündigungsentschädigung oder…

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  • #63243
    Philipp
    Teilnehmer

    Dienstnehmerin soll mit einem „golden Handshake“, sprich freiwilliger Abfertigung zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnis überredet werden. (Abfertigung Alt)

    Könnte mir ein GPLA Prüfer eine „Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume“ unterstellen?
    (PV i.d. Praxis Kapitel 34.4)

    Weil: Wenn die Dienstnehmerin nach Karenz in Elternteilzeit geht, hätte sie Kündigungsschutz und deshalb Verzicht auf künftige Lohnzahlungszeiträume.

    Ist nicht jeder „golden Handshake“ ein indirekter Verzicht wie oben?

    Danke für Eure Postings

    Philipp

    #68234
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Philipp!

    Ich denke, dass es kein Problem sein sollte, diese Zahlung als freiwillige Abfertigung abzurechnen, wenn die Dokumentation dazu passt (DN ist ja noch in Karenz, oder?).

    Natürlich könnte man in solchen Fällen auch eine Beratung in Anspruch nehmen, weil man sich den Fall dann exakt ansehen und beurteilen kann.

    Schöne Grüße

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