Dienstnehmerin soll mit einem „golden Handshake“, sprich freiwilliger Abfertigung zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnis überredet werden. (Abfertigung Alt)
Könnte mir ein GPLA Prüfer eine „Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume“ unterstellen?
(PV i.d. Praxis Kapitel 34.4)
Weil: Wenn die Dienstnehmerin nach Karenz in Elternteilzeit geht, hätte sie Kündigungsschutz und deshalb Verzicht auf künftige Lohnzahlungszeiträume.
Ist nicht jeder „golden Handshake“ ein indirekter Verzicht wie oben?
Danke für Eure Postings
Philipp