freiwillige Abfertigung bei Tod Dienstnehmer

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  • #64891
    Barbara
    Teilnehmer

    Liebe Mitglieder,

    ich hätte ein Frage betreffend Auszahlung einer freiwilligen Abfertigung an die Hinterbliebenen.
    Der Dienstnehmer ist vor mehr als 12 Monaten ausgetreten (Tod des Mitarbeiters). Alles wurde abgerechnet,lfd.Bezüge, gesetzl.Abfertigung (alt) Akt (vom Notaren) ist praktisch schon abgeschlossen.
    Nun geht es den Hinterbliebenen finanziell nicht besonders gut und unser BR hat interveniert, nachträglich eine freiwillige Abfertigung auszuzahlen.
    Geht dies auch noch nach mehr als 12 Monaten? Muss man dies dann auch dem Notar nochmals melden?
    Oder gibt es noch eine andere Art an die Hinterbliebenen eine einmalige Zahlung „steuerschonend“ auszubezahlen?

    Danke für eure Hilfe

    #71899
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Barbara!

    Wenn das Unternehmen, dieser Person das Geld direkt zukommen läßt, sehe ich die steuerpflicht direkt bei der Person.
    Dies ist m.E. bis zu € 730,- pro Jahr nicht steuerpflichtig, wenn kein anderes selbständiges Einkommen vorliegt.
    Der Einzelfall ist zu prüfen.
    Z.B. Ob die Witwe, oder die Waisen das Geld bekommen… Hier könnte man u.U. noch gestalten.

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