freiwillig verlängerte Karenz

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  • #64824
    Conny
    Teilnehmer

    Liebe Lohnverrechner!
    Ich hätte da ne kleine Frage:

    Wir haben eine DN, die müsste gesetzlich ab 27.9. (2. Geburtstag) wieder zu arbeiten beginnen, möchte allerdings mit dem DG vertraglich die Karenz verlängern. Eigentlich wollte sie mit 17.10. beginnen -> das heißt, sie müsste ja lt. WKO die Pflichtversicherung der SV-Beiträge übernehmen, da der Karenzurlaub kürzer als ein Monat ist. Das will sie gerne vermeiden, sie will aber auch ihren Kündigungsschutz als DN, die in Elternteilzeit geht, nicht verlieren.

    Mein Vorschlag an sie wäre nun (sollte das so stimmen):
    sie soll anstatt am 17.10. erst am 28.10. ihren Dienst wieder antreten, somit erspart sie sich die SV-Beiträge und ihr wären die 11 Tage mehr sehr recht. Die 4wöchige Kündigungsfrist würde am 25.10. auslaufen, das würde ja heißen, dass der DG (lt Vertrag) erst mit letzten, also 31. kündigen darf, da hat sie ihren Dienst in Elternteilzeit bereits angetreten und fällt somit unter die besonders kündigungsgeschützten Dienstnehmern. Ist meine Denkweise da korrekt? Oder kann sie zwischen 25. und 27.10. mit Ende Oktober rechtswirksam gekündigt werden?
    Bitte um kurze Hilfe!!!!
    Danke!

    #71769
    Willi
    Mitglied

    Der Kündigungsschutz beginnt maximal 4 Monate vor Antritt der Elternteilzeit – somit keine Lücke im Kündigungsschutz!

    #71773
    Conny
    Teilnehmer

    danke für deine Antwort. 😉
    lg Konni

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