Freiw.Abfertigung bei Austritt nach Karenz

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  • #63347
    AS1982
    Teilnehmer

    Hallo Forumsmitglieder!

    Ich hab eine DN die bis Antritt der Karenz etwas über 20 Jhare beschäftigt war. Somit eigentlich ein Abfertigungsanspruch von 9 ME´s besteht.
    Da sie nach Karenz austritt besteht lediglich ein Anspruch auf 3 ME´s.

    Der DG möchte Ihr jetzt eine Freiwillige Abfertigung zukommen lassen.
    Nun meine Frage:
    Da die DNerin vor Karenz ein Bruttoentgelt von € 959,39 bezogen hat und somit mtl. keine Lohnsteuer zu bezahlen hat, gehe ich da recht in der Annahme, dass auch die Freiwillige Abfertigung Ohne Steuer abzurechnen ist?

    Den im Grunde ist ja die freiw.Abfertigung bis zur Grenze der eigentlichen gesetzlichen Abfertigung steuerbegünstigt, und in diesem Fall fällt ja lt.Vervielfacher keine Steuer an.

    Vielen Dank

    AS1982

    #68463
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Korrekt. Keine Lohnsteuer mit der in diesem Fall günstigeren Besteuerung nach „Vervielfacher“.

    Bei der gesetzlichen Abfertigung die letzten KV Erhöhungen u.U. beachten.

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