Freie Dienstnehmer – Brutto-Nettobezug

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    Beiträge
  • #64607
    Gerhard
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich beschäftige mehrere freie Dienstnehmer – teilweise unter und teilweise über der Geringfügigkeitsgrenze. Beide Gruppen erhalten denselben Brutto-Stundenlohn.
    Ist es rechtlich in Ordnung, wenn man vereinbaren würde: Beide Gruppen erhalten denselben Netto-Stundenlohn, bei der Gruppe über der Geringfügigkeitsgrenze wird der Bruttolohn entsprechend erhöht, damit der gleiche Nettolohn ausbezahlt werden kann wie bei der Gruppe unter der Geringfügigkeitsgrenze. Wenn ja, wie könnte man solch eine Vereinbarung formulieren?
    Vielen Dank im Voraus!
    Gerhard

    #71201
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gerhard!

    Bist du dir hier wirklich sicher, dass du das tun willst?
    Dabei handelt es sich um eine krasse Benachteiligung gegenüber dem geringfügig beschäftigten freien DN, weil dieser ja
    a) nicht kranken- und pensionsversichert (und auch nicht arbeitslosenversichert) ist oder
    b) bei einer zusätzlichen ASVG-pflichtigen Tätigkeit Beiträge nachbezahlen muss.

    Das könnte „böses Blut'“ schaffen, daher würde ich so etwas nicht tun.

    Zur „Nettolohnvereinbarung“ für freie DN:
    Dies sollte eigentlich schon möglich sein, hier empfehle ich Kapitel 13 aus dem „großen Ortner“.

    LG

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