Fortbildung Handelsarbeiter

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  • #62426
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ein Handelsarbeiter (bereits 8 Jahre im Unternehmen) möchte vom 1.1.06 bis 30.04.06 „freigestellt“ werden, um einen WIFI-Kurs zu abolvieren (Zahlung durch DN).
    Habe ich als Firma Nachteile, wenn ich mit dem DN eine Bildungskarenz für diese Zeit vereinbare?

    Wenn einvernehmliche Lösung – müßte die Firma ja Abfertigung zahlen.

    Wenn Kündigung durch DN – bekommt DN für das 1. Monat kein AL-Geld.

    Die Firma ist mit dieser Weiterbildung einverstanden und der DN wird ab 1.5.06 wieder eingestellt.

    Wer kann mich beraten, damit dem Unternehmen daraus keine Nachteile entstehen?

    Danke, im Voraus.

    #66361
    Anonymous
    Teilnehmer

    Ich würde eine schriftliche Karenzvereinbarung – unbezahlter Urlaub machen mit dem Zusatz dass die Sonderzahlungen und ganz wichtig der Urlaubsanspruch um diese Zeiten gekürzt (Kürzung da im Interesse des DN) werden.
    Abzumelden nur mit Ende Entgelt!

    Der Vorteil für die Firma bei Kündigung DN wäre natürlich der, dass der Abfertigungsanpruch verloren ginge wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird.(Wiedereinstellungszusage mit Abfertigungsanrechnung)

    #66362
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Margareta!

    Ich würde den DN auf Bildungskarenz gehen lassen.
    Es entstehen eigentlich fürs Unternehmen keine Nachteile,
    da
    1) für die Zeit der Bildungskarenz keine SZ gebühren,
    2) auch der Urlaub nur aliquot (fürs restliche Jahr ohne Bildungskarenz) zusteht,
    3) die Dauer der Bildungskarenz bei allen Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, außer Betracht bleibt.

    Im Gegensatz dazu muss z.B. bei einem unbezahlten Urlaub dessen Dauer auf alle Rechtsansprüche (die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten) angerechnet werden!

    Außerdem machst du deinem DN auch einen Gefallen, weil für diese Zeit ein Weiterbildungsgeld vom AMS gebührt (bei nachweislich mind. 16 Wochenstunden).

    LG Roland

    #66363
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Roland, Hallo Ulrike!

    Danke für die Stellungnahme.

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