Fiskal LKW

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    Beiträge
  • #62678
    kacenka
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage bezüglich Behandlung von Fiskal-LKW´s. Kann mir jemand sagen, warum hier der Dienstgeber 20 % des Sachbezugwertes als Umsatzsteuer ausweisen und auch an das Finanzamt abführen muss?
    Oder mir sagen, wo ich das nachlesen kann?
    Vielen Dank im voraus!

    LG
    K.

    #66903
    Roland
    Teilnehmer

    Guten Morgen!

    Das Thema USt beim Fiskal-LKW gehört eigentlich in die Buchhaltung.

    Man muss deswegen die Umsatzsteuer abführen, weil sich das Unternehmen beim Kauf des Fiskal-LKW die Vorsteuer vom FA geholt hat und die Überlassung von betrieblichen KFZ durch den AG an den AN zur privaten Nutzung als ‚Vermietung von Beförderungsmitteln‘ dient.

    Näheres dazu findet man in den Umsatzsteuer-Richtlinien (RZ 631 und 672).

    LG

    #66920
    Rafael
    Teilnehmer

    Ergänzend kann man aus Lohnverrechnungssicht zum Thema Sachbezugswert Firmen-Kfz noch Rz 178 Lohnsteuerrichtlinien zitieren:

    Bei Neufahrzeugen ist der Sachbezugswert auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich UMSATZSTEUER und Normverbrauchsabgabe) zu ermitteln. Der Sachbezugswert ist demnach immer vom Bruttobetrag des Fahrzeugpreises, also AUCH IM FALLE EINES VORSTEUERABZUGES DES ARBEITGEBERS einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe zu berechnen…

    Schönen Abend noch,
    Rafael

    #66924
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo die PV-Runde!

    Was meint Ihr zu RZ 175:

    .2.4.3 Ausmaß der Privatnutzung
    175
    Ein Sachbezugswert ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Siehe auch Rz 744 und 745.

    Wenn der DN mit so einem KFZ Fahrten Wohnung Dienstort macht, ist dies einem Werksverkehr gleichzusetzen? Somit kein Pendlerpauschale.

    Schönes Wochenende!
    Martin

    #66925
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Die Antwort lautet: JA, leider dann keine Pendlerpauschale (weil ja dem AN kein Aufwand aus den Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte erwächst).

    LG und schönes verlängertes (und hoffentlich mal sonnigeres) Wochenende 😆

    #66926
    kacenka
    Teilnehmer

    Vielen Dank für euere Antworten!

    lg

    k.

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