Firmenpension

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  • #65584
    jeanny
    Teilnehmer

    Ich brauche bitte wieder einmal Hilfe. Diesmal geht es um das Thema Firmenpension. Wenn ich eine Firmenpension bei Austritt in der Höhe von € 11.100,– (Stand 2012) auszahle, wird diese mit dem Hälftesteuersatz versteuert. Kann mir jemand die genau Berechnungsweise aufschreiben.

    Meine Variante wäre: (€ 11.100 – € 11.000,–) x € 5.110,–: 14000 = Betrag der LST : 2.

    Stimmt diese Variante?

    Dann hätte ich noch ein Frage dazu: meiner Meinung habe ich „nur“ für die Firmenpension die o. a. Berechnung durchzuführen. Heisst doch das ich für Berechnung der Einkommenssteuer der laufenden Bezüge, nochmal € 11.000,– steuerfrei abrechnen kann. (Dann habe ich 2 x 11.000,– (1x f. Firmenpension + 1 x für die lfd. Bezüge) steuerfrei?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und es weiss jemand Antworten auf meine Fragen.

    Liebe Grüße
    Jeanny

    #73482
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Jeanny!

    Bei Pensionsabfindungen ist es tatsächlich so, dass eine „völlig eigenständige“ Berechnung gemacht wird.

    Deine Berechnung müsste eigentlich passen (im Prinzip sind’s von 100,– 18,25%), also 18,25 Euro.

    LG

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