Feiertagsarbeitsentgelt

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  • #65303
    Sina30
    Mitglied

    Liebe Forumteilnehmer,

    Meine Frage richtet sich an die steuerliche Behandlung des Feiertagsarbeitsentgelts. Leider konnte ich dazu keine aktuellen Infos im Internet finden. Im Kurs vergangenen Jahres habe ich gelernt, dass derzeit noch das Feiertagsarbeitsentgelt (Entlohnung für die Arbeit während der Normalarbeitszeit an einem Feiertag) gem. §68 1 lohnsteuerfrei behandelt werden kann, wenn noch vom Freibetrag für die Zulagen und Zuschläge noch etwas übrig ist. Im Einführungsbuch von Herrn Ortner selbst wird darauf hingewiesen, dass das Feiertagsarbeitsentgelgt steuerpflichtig zu behandeln ist. Hat sich diesbezüglich etwas geändert oder kann ich weiterhin das Feiertagsarbeitsentgelt steuerfrei behandeln?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen bereits vorab

    Sina

    #72965
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sina!

    Das ist leider ungeklärt.
    Die Finanzämter geben uns allerdings die Information, dass wird das FAE (weiterhin) steuerfrei abrechnen dürfen, somit geht man glaube ich auch kein allzu großes Risiko ein, es so zu machen.
    Persönlich bin ich eher der Ansicht, dass es sich beim FAE um einen Grundlohn für die Arbeitsleistung am Feiertag handelt und somit eigentlich pflichtig wäre.

    LG

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