Fehlgeldentschädigung (Mankogeld)

Startseite Foren Sonderzahlung Fehlgeldentschädigung (Mankogeld)

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #65770
    k.mo
    Teilnehmer

    Hallo,
    Wenn in einem Unternehmen Fehlgeldentschädigungen nur 1 mal im Jahr abgerechnet werden (Betrag beläuft sich einmalig auf 60-600 Euro brutto pro Jahr), wie muss man dieses Mankogeld dann Sv- und LSt. mäßig behandel?
    Die Auszahlung ist in keiner Vereinbarung geregelt etc.
    Bisher wurden Mankogelder generell als Sonderzahlungen (im Mai) abgerechnet.
    Könnte man diese auch bis zur Höhe von brutto 174,36 (14,53*12) SV frei abrechnen? Lohnsteuer pflichtig (lfd. Gehalt).
    Was ist mit Mankogelder, die die jährliche Grenze von 174,36 übersteigen?
    Danke für die Unterstützung!
    lg

    #73957
    Martin
    Teilnehmer

    Wenn der Betrag monatlich zusteht und eine Aufrollung gemacht wird = 14,53 pro Monat frei
    In einem Monat = 14,53 frei, Rest pflichtig als laufender Bezug LST+SV. Das ist wie bei den Überstunden.

    Wenn eine Vereinbarung besteht: 1 x pro Jahr erhält DN € 500,- Mankogeld, sehe ich Lst 67/1, und SV-Sonderzahlung. = Wie wiederkehrende Prämie.
    ob € 14,53 einmalig heraus gerenchnet werden dürfen hängt vom Einzelfall ab.

    Generell darf Mankogeld nur dann frei gerechnet werden, wenn die Voraussetzung (Tätigkeit mit Handkassa) vorliegt.

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.