familiärer produktionsbetrieb, Kündigung

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  • #63068
    sfg2007
    Mitglied

    Hallo!
    Ich habe eine Frage an euch Spezialisten, und zwar war ich 2 Monate in einem kleinen familiären Produktionsbetrieb beschäftigt. Der Kollektivvertrag war Textilgewerbe. Arbeitsantritt war täglich um 7 Uhr. An einem Freitag, beim „Guten Morgen“ sagen erklärte mir mein Dienstgeber, du bist gekündigt, es hat keinen Sinn. Er sagte ich solle heute noch Dienstmachen (Freitag) und dann habe ich nicht mehr zu erscheinen. Meine Frage nach Urlaub erklärte er mit einmal „welchen Urlaub“ und dann murmelte er was von nächster Woche. Nun ja, da sich dieser offensichtlich nicht auskannte, wandte ich mich am darauffolgenden Montag an die AK. Die „Kündigung“ war mir nur mündlich zugegangen. Die AK sagte nun, das er die 14 Tage Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Für 14 Tage steht mir nun Urlaub/Urlaubsersatzleistung/SZ und Entgelt zu, als hätte ich gearbeitet. Die AK schickten einen Brief an meinen ehemaligen Dienstgeber mit dieser Aufforderung, das die Kündigungsfrist 14 Tage betrug. Mein Dienstgeber wandte sich an die Wirtschaftskammer, die schrieb, das ich Maschinen im Betrieb beschädigt habe (kann ich nicht bestätigen) und das die Kündigung eine einvernehmeliche Auflösung war. Kann ich auch nicht bestätigen. Denn er hat von Einvernehmen nicht gesprochen und ich hörte dies aus dem Gespräch nicht heraus. Es war alles mündlich. So aktueller Stand: Die AK klagt nun auf rund 1000,00 Euro, einhaltung kündigungsfrist. Die AK erlässt wahrscheinlich einen Zahlungsbefehl. Schreiben vom AK-Rechtsanwalt habe ich bereits erhalten. Nun zu meiner Frage:

    – Es gibt ja nichts schriftliches!
    – Wenn es zu einem Prozess kommt, wem wird mehr Glauben geschenkt, denn es steht ja Aussage gegen Aussage
    – Es geht ja um rund 1000,00 EUR die ich noch zu bekommen habe, und sozial.Vers. Zeit
    – Es war ja aus dem mündlichen Gespräch eine einvernehmliche Auflösung nicht heraus zu hören, auch hätte ich dieser nicht zugestimmt
    – Ich bin ja nach dem Wochenende zu ihm gegangen und wollte die Endabrechnung holen, diese hatte er aber nicht, ich fragte nun was mit dem Urlaub ist, und wieder murmelte er was von – der Lohnverrechner macht das schon, Fakt ist aber, dass er die KÜndigungsfrist nicht einhielt
    – Ihr habt ja sicherlich Erfahrungswerte bei solch einem Sachverhalt!

    Liebe Grüße und danke im Voraus!
    Schöne Feiertage!

    #67853
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    In einem Streitfall, wenn es Aussage gegen Aussage steht, wird es wohl eine Dienstgeberkündigung werden, mit Kündigungsentschädigung.

    Die Anschuldigung, Du hättest Maschinen beschädigt muß auch bewiesen werden. Da gibt es das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, welches besagt, dass Du nur bei schwerer- grober Fahrlässigkeit zu einem Schadenersatz herangezogen werden kannst. Dieser kann auch noch von einem Richter gemäßigt werden.

    Ein gutes neues Jahr!
    Martin

    Statement ohne Gewähr, gestützt auf nur Deine Info.
    Bei Prozeßverlust übernehme ich keine Haftung,
    bei Gewinn keine Provision. 😆

    #67855
    sfg2007
    Mitglied

    danke schön!
    Würde das heißen, dass bei „Gericht“ mir Glauben geschenkt wird und ich Urlaubsersatzleistung, Kündigungsentschädigung und qliquote SZ bekommen werde??

    Alles Gute im Neuen Jahr!

    #67856
    Martin
    Teilnehmer

    Prosit Neujahr!

    Analog zur Abfertigung: Der Dienstgeber muß im Zweifelsfall beweisen, dass die Lösung vom Dienstnehmer angestrengt wurde.

    Ja, das Gericht würde es als Dienstgeberkündigung sehen.
    Der Dienstgeber könnte vielleicht einwenden die untenstehende Aussage ist nur für den einen Tag gemeint.
    Aber in Summe gesehen, wird es nicht möglich sein, sich da heraus zu reden.

    Versuch´Dich vielleicht noch einmal mit Deinem Ex-Dienstgeber außergerichtlich zu einigen. So ein Prozeß ist für beide Seiten zeitaufwändig und mit Kosten verbunden.
    Wenn er sich noch einmal von anderer Stelle beraten lässt, kommt er wahrscheinlich zum gleichen Ergebnis.
    Vielleicht hat er „seinem“ Lohnverrechner nur die Hälfte erzählt, so dass dieser zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

    lg
    Martin

    #67857
    sfg2007
    Mitglied

    Danke Martin! Auch dir alles erdenklich Gute für 2007!
    Glück, Zufriedenheit, Erfolg aber vor allem Gesundheit wünsch ich dir!

    Die Arbeiterkammer hat ein Schreiben aufgesetzt, da kann ich jetzt nicht mehr einschreiten. Freilich würde aussergerichtlich besser ein, aber ich kann ja nichts mehr tun?

    Darf ich dir die Klage mailen und dich bitten, mir mitzuteilen, was du davon hälst und in etwa sagen, wie lange sowas dauern könnte?

    Weil ich sehe schon, ich habe es hier mit einem Profi zu tun?!
    Email Adresse?
    Danke im Voraus

    #67859
    sfg2007
    Mitglied

    Bezugnehmend auf mein o.a. Thema hätte ich gerne jemanden, der sich die Klage – habe ich als PDF ansieht und mir Bescheid gibt, wie er meint, dass es ausgeht, ob er auch meinem Vorredner Recht gibt.
    Die Klage wurde dem Betrieb Mitte Dez.06 zugestellt. Bis jetzt hat sich noch nichts getan. Wird wohl zu nem Prozess kommen. lt. Arbeiterkamme r und meinem Vorredner bin ich klar im Vorteil. Nur wäre ich dankbar, wenn sich wer die Klage, welche ich per Pdf mailen würde, durchliest und sein Statement abgibt. Wenn sich jemand bereit erklärt, bitte um Mitteilung der Email Adresse. Dankeschön.

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