Fallweise Beschäftigung in der AKÜ

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung Fallweise Beschäftigung in der AKÜ

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63089
    obermo68
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
    Können in der AKÜ auch fallweise Beschäftigte überlassen werden?
    Wie müsste dann so ein Dienstvertrag aussehehen?

    Welche wesentliche Unterschiede gibt es zwischen einer fallweisen Beschäftigung und einer durchgehenden Beschäftigung?

    lg
    Monika

    #67953
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Monika!

    Zur Definition der fallweise Beschäftigten aus „Personaverrechnung in der Praxis“

    …die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigten werden, wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. ( § 471b ASVG)

    Z.B. max 4 Tage bei einer 5 Tage Woche.

    Schau in den AKÜ Kollektivvertrag für etwaige Einschränkungen.
    http://asp.upart.at/hpm_adecco_international/download/kollektivvertrag_akueberlasser.htm

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.