Fallweise Beschäftigte Urlaubsanspruch

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    Beiträge
  • #65659
    schnitt007
    Mitglied

    Hallo erstmal ;),
    ich hoffe es gibt hier einen schlauen Fuchs / Füchsin die mir weiterhelfen kann.
    Wir haben eine Arbeiterin (Stylistin) eingestellt welche wöchentlich 10 Std. arbeiten wird. Die Stundenanzahl haben wir fixiert, jedoch die Tage an denen gearbeitet wird werden flexibel gestaltet.
    Die Frage die sich mir stellt ist wie ich von der Arbeiterin den Urlaubsanspruch berechne, bzw. wie sie diesen konsumieren soll wenn die Tage flexibel gestaltet werden.
    Oder verzichtet man auf den Urlaub und es wird ein erhöhtes Gehalt bezahlt wo bereits alle Ansprüche abgegolten sind ? (hab ich schon mal gehört)
    Bitte um Info !!!
    Herzlichen Dank
    Schnitt007

    #73655
    ingridB
    Teilnehmer

    So ganz verstehe ich die Sache nicht (z.B. ob man auf Urlaub verzichtet … höheres Gehalt ….). Das entspräche glaube ich nicht den Gesetzen.

    Was in diesen Fällen helfen kann, ist möglicherweise die Umrechnung des Urlaubsanspruches auf Stunden.

    #73657
    the brain
    Mitglied

    Hallo Schnitt007,

    dieses Arbeitsverhältnis, so wie Du es beschreibst, ist auf alle Fälle KEINE fallweise Beschäftigung.
    Es ist ein durgehendes DV, wenn auch möglich, dass es ein geringfügiges DV ist.
    Also besteht Urlaubsanspruch. Das heißt diese Stylistin muss 5 Wochen im Jahr die 10 Stunden in diesen Wochen nicht kommen und bekommt trotzdem ihr Geld. Und zusätzlich natürlich auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (bitte hier KV beachten).

    Das mit keinem Urlaub geht bei einem normalen DV nicht.
    Das ginge nur in einem freien DV, das bei Dir glaube ich nciht zutrifft.

    lg
    hubert k.

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