Fallweise Beschäftigte und UEL

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  • #65802
    David1982
    Teilnehmer

    Liebes PV – Team,

    habe folgendes Problem bzw. Fragestellung:
    Wenn ein fallweiser Beschäftigter abgerechnet wird, nimmt man ja die tägliche Lohnsteuertabelle. Da man jetzt ja 9,6% Idealerweise als UEL ausweist, entsteht die Frage – ob ich wg. UEL Auszahlung jetzt die monatliche Lohnsteuertabelle nehmen muss –> würde dazu führen, dass fallw. DN nie LSt zahlen. Lt. einer Kundin hat die WKO gemeint, dass man anscheinend die monatliche Lohnsteuertabelle nehmen muss – was für mich keinen Sinn ergibt – wäre super, wenn mir da jemand helfen kann.

    Lg
    David

    #73881
    David1982
    Teilnehmer

    Hab jetzt grad die Lösung von einer Kollegin bekommen – den ich euch nicht vorenthalten möchte:

    Anfrage einer Kollegin an Wilhelm Kurzböck:
    1. Artikel 435/2013- UEL für fallweise Beschäftigte

    Wenn nun bei einem fallweisen Beschäftigten eine UEL auszubezahlen wird (so gering sie auch sein mag), dann ist auch in diesem Fall bei der Lohnsteuertabelle der monatliche Lohnzahlungszeitraum zu unterstellen.
    Das würde bedeuten, dass ein Mitarbeiter bei 6 Beschäftigungstagen und der Berechnung mit der Lohnsteuer-Tagestabelle eine Lohnsteuer zu bezahlen hätte, aber aufgrund der Auszahlung der UEL keine Lohnsteuer mehr anfällt (da die Monatstabelle verwendet wird). Ist dies korrekt?

    Antwort von Wilhelm Kurzböck:
    zu Frage 1: Das sehe ich auch so (ist also die logische Konsequenz). Ev sollte das BMF noch seinen Senf dazugeben. Allerdings ist es nach der momentanen Rechtsanschauung so, wie Du sagst.

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