Fahrtenbuch/Zweitwohnsitz/Vertreter

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  • #65735
    SonFue
    Mitglied

    Liebe alle,
    eine unserer MitarbeiterInnen (Pharmavertreterin) hat einen Zweitwohnsitz begründet. Sie ist der Meinung, dass sie nunmehr die Fahrt von beiden Wohnsitzen aus antreten kann und dies immer als Firmenfahrt gilt, auch wenn der 2. Wohnsitz rund 50 km von ihrem Haupteinsatzgebiet wegliegt, der 1. Wohnsitz aber in ihrem Haupteinsatzgebiet liegt.
    Daher meine Frage, sind für das Fahrtenbuch beide Wohnsitze gleichwertig? Oder sind die Fahrten von Ihrem Wochenendedomizil in das weiter entfernte Verkaufsgebiet Privatfahrten?
    Danke,
    SonFü

    P.S. Wir haben es bisher immer so gehandhabt, dass es nur 1 Hauptwohnsitz gibt,……

    #73778
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo SonFü,

    das wäre ein „Klassiker“ für eine Anfrage an das FA.

    In den LSt-RL ist (meines Wissens) nur die Sachlage bei der Pendlerpauschale geregelt.
    Gerne kopiere ich dir die RZ rein:

    259
    Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist entweder der zur Arbeitsstätte
    nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz (Rz 343 f) für die Berechnung des
    Pendlerpauschales maßgeblich. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Wegstrecke auch
    tatsächlich zurückgelegt wird. Im Kalendermonat kann für die Berechnung des
    Pendlerpauschales nur ein Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegen die Voraussetzungen
    für einen Familienwohnsitz (Rz 343 f) nicht vor, so ist stets der der Arbeitsstätte
    nächstgelegene Wohnsitz für das Pendlerpauschale maßgeblich.

    LG

    #73792
    SonFue
    Mitglied

    Hallo Roland,
    unsere Mitarbeiterin möchte uns ja noch ein Schreiben ihres Steuerberaters vorlegen, der das argumentiert,…. auch das warte ich noch 😈 vielleicht hat er ja noch spanndende Argumente. Danach frag ich dann beim Finanzamt an.
    Ich nehm mal an, das Firmen-FA und nicht das WohnsitzFA?
    LG,
    Sonja F

    #73800
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sonja,

    das wäre dann das Betriebsstätten-FA.

    LG

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