Liebe KollegInnen!
Dienstnehmer ist seit dem Jahr 2000 im Konzern im EU Ausland beschäftigt.
Jetzt übersiedelt er nach Österreich. Im Entsendungsvertrag steht: „Für die Zeit der Entsendung gilt österr. Arbeitsrecht.“
BMVG § 46 sagt, dass wenn das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat, Abfertigung ALT gilt. Ebenso bei Konzernversetzungen.
Nun hat in meinem Fall das Dienstverhältnis im Jahr 2000 begonnen… = spricht für Abf. ALT
Jedoch hat in den ausländischen Dienstzeiten kein AngG oder BMVG gegolten. = spricht für Abf. NEU
Bei einer Dienstzeit in Ö zwischen 3 und 5 Jahren könnte eine Abfertigung anfallen. Plus begünstigte freiwillige Abfertigung.
Freue mich über Postings.
Grüsse
Martin