Entlassung nach 14 Tagen gerechtfertigt! (einen ÖGB DN)

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    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Freunde!

    Heute steht in den Zeitungen, dass die Entlassung von Ex-ÖGB Präsident 14 (!) Tage nach Bekanntwerden der Entlassungstatbestände gerechtfertigt war.
    Bisher war ich der Meinung, eine Entlassung muß unverzüglich, spätestens nach Einholung einer Rechtsauskunft nach 2-3 Arbeitstagen ausgesprochen werden.

    Jetzt spricht der OGH das die Entlassung nach 14 Tagen noch nicht verfristet war:
    „Die fristlose Entlassungs sei aufgrund der Umstände und der Einmaligkeit des Falls nicht verspätet erfolgt.“

    Also wenn das so ist, welche Fälle sind dann noch einmalig?
    Ich wollte das Urteil im RIS nachlesen um künftig andere „einmalige Fälle“ zu erkennen, nur leider kann ich weder das Urteil des OLG Wien, noch vom OGH dazu finden.
    Wenn mir jemand den Link posten könnte? Danke
    Habt Ihr von anderen „Einzelfällen“ gehört, welche eine so lange Zeit für die Entscheidungsfindung bis zur Entlassung gehabt haben?
    Unten stehend ein Auszug aus einer Zeitung zum Thema.

    lg
    Martin



    ÖGB
    Entlassung Verzetnitschs erfolgte zu Recht
    13. Februar 2010, 18:54

    *

    Ehemaliger ÖGB-Präsident scheiterte in der letzten Instanz

    Wien – Die fristlose Entlassung von Ex-Präsident Fritz Verzetnitsch durch den ÖGB ist zu Recht erfolgt. Das hat nun der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz entschieden. Ein entsprechender Bericht der „Kronen Zeitung“ (Sonntag-Ausgabe) wurde vom ÖGB bestätigt. In der ersten Instanz hatte sich noch Verzetnitsch durchgesetzt, in der zweiten bereits der Gewerkschaftsbund, weshalb sich dessen früherer Chef ans Höchstgericht wandte.

    Bei dem Prozess ging es um eine Stange Geld. Verzetnitsch fällt unter anderem um 190.000 Euro Abfertigung um.

    Der frühere Präsident war am 30. April 2006 unter dem geschäftsführenden Vorsitzenden Rudolf Hundstorfer gefeuert worden, nachdem die Stiftungen, Haftungen und Beziehungen des ÖGB zum US-Brokerhaus Refco aufgeflogen waren. Verzetnitsch wurde vorgeworfen, das Präsidium über die Haftungen nicht ausreichend informiert zu haben.

    Der frühere Präsident hatte unter anderem argumentiert, die Entlassung sei „verspätet erfolgt“, weil „den handelnden Personen die Entlassungsgründe rund zwei Wochen vor dem Entlassungstag bekannt waren“. Weil eine „Fristlose“ aber unverzüglich erfolgen müsse, verurteilte das Arbeits- und Sozialgericht den ÖGB in der ersten Instanz 2008 zur Zahlung von 345.751 Euro an Verzetnitsch. Im Juni vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Wien dieses Urteil auf und wurde nun vom OGH bestätigt. (APA)

    #71333
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Martin!

    Ich habs auch nur im Internet gelesen, ist schon eine spannende Geschichte.
    Ich kenne keine weitere Judikatur mit solch einer langen Frist.

    LG

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