Entlassung

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  • #63927
    SchwarzSab
    Mitglied

    hallo, ich habe ein problem.

    ein mitarbeiter ist dzt. wegen einer schweren Verletzung im Krankenstand (gesamtdauer ca 4 Wochen). Lt. seinen Angaben hat er sich die Verletzung zu hause zugezogen beim Sturz über eine Stiege.

    Nunmehr kamen dem Arbeitgeber Gerüchte der Kollegen zu Ohren, dass der besagte Mitarbeiter sich bei der Nutzung eines kleinen Firmenfahrzeugs verletzt hat. Besagtes Fahrzeug wurde auch schwer beschädigt von Unbekannt in der Garage abgestellt.
    Der verletzte Mitarbeiter wurde zu den Gerüchten befragt und streitet alles ab.

    – Anzeige bei der Polizei wird jetzt gegen Unbekannt gemacht

    Nächste Woche kommt der Mitarbeiter aus dem Krankenstand zurück.
    Sollte sich im nachhinein herausstellen, das er das Firmenfahrzeug beschädigt hat und deshalb gelogen hat begründet das den Entlassungsgrund der Vertrauuensunwürdigkeit (Mitarbeiter ist ein Arbeiter) oder ist die Entlassung verspätet wenn er nach dem Krankenstand wieder zu arbeiten begonnen hat.

    Entlassen kann ich ihn ja nicht einfach auf verdacht hin sondern brauche ja auch Beweise denke ich mir??

    Was ist eure Meinung dazu?
    lg sabine

    #69691
    Roland
    Teilnehmer

    Servus Sabine!

    Meines Erachtens ist die Entlassung rechtzeitig, wenn der DG Kenntnis davon erlangt, dass es tatsächlich der DN war, der das Auto zu Schrott gefahren hat.
    Denn ansonsten riskiert man ja eine ungerechtfertigte Entlassung, und das kann dann wirklich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass man „auf Verdacht“ eine Entlassung aussprechen muss.

    Der Entlassungsgrund wegen Vertrauensunwürdigkeit sollte auch gegeben sein, weil die eigenmächtige Ingebrauchnahme eines firmeneigenen Fahrzeugs ein strafbares Verhalten darstellt (OGH 8ObA32/03y).

    Liebe Grüße

    #69693
    SchwarzSab
    Mitglied

    hallo roland,

    danke für deine rasche antwort! Ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen das man vor dem Abschluß der Polizeilichen Ermittlungen und der Gerichtsverhandlung eine Entlassung aussprechen muss.

    Bzgl. dem Fahrzeug hatte ich es in meiner Frage falsch formuliert, die DN dürfen die Fahrzeuge für Dienstverrichtungen schon benutzen. Der Punkt ist eben nur, dass das Fahrzeug beschädigt wurde und es keiner gewesen sein will. Außer eben nach Hörensage dieser eine DN beschuldigt wird der alles abstreitet.

    Zur Abkürzung des Falles (man weiß ja nie wie lange solche Ermittlungen dauern und ob überhaupt etwas dabei herauskommt) habe ich dem Klienten empfohlen sich nach dem Krankenstand des Dienstnehmers mit Ihm zusammenzusetzen und ggf. eine einvernehmliche Lösung zu machen und wenn dieser nicht zustimmt Ihn zu kündigen. Kündigungsfrist sind sowieso nur 14 Tage.

    lg sabine

    #69697
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Das ist gescheit – somit geht man einem unnötigen Risiko aus dem Weg.

    LG

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