ElternTZ und neuerliche Karenz

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    Beiträge
  • #66073
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebe Forummitglieder,
    hab jetzt innerhalb kürzester Zeit zweimal den fall, dass Mitarbeiterinnen während der Karenz schwanger werden.
    1.Fall:
    Karenzurlaub 03.02.15-07.12.16
    Kinderbetreuungsgeld: 03.02.15-07.06.17
    vorauss. Gebutermin 2.Kind: 23.1.17
    Mutterschutzbeginn vorauss.: 28.11.16
    2. Fall:
    Karenzurlaub 13.12.15-10.6.17
    Kinderbetreuungsgeld: 13.12.15-09.06.17
    voraussichtl. Gebutermin 2. Kind: 06.02.17
    Mutterschutzbeginn voraus.: 19.12.16
    soweit ich mir die Literatur dazu angesehen habe verstehe ich es so, d. ich für den Mutterschutz die Arbeitnehmerinnen für die Zahlung der BV anmelden muss. Ist das so richtig?
    Muss ich auch eine A/E Bestätigung für den neuen Mutterschutz machen?
    Ich glaube sonst muss ich auf keine Zahlungen aufpassen da ja beide Mütter noch Kinderbetreuungsgeld zu beginn des Mutterschutzes beziehen und noch länger Anspruch hätten.

    Da dies meine ersten Fälle in solchen Konstellationen sind würd ich mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
    Danke
    noch sonnige Herbsttage
    lg
    Dani

    #74307
    MaHa
    Teilnehmer

    Kinderbetreuungsgeld ist Sache der Mutter, das interessiert mich als DG nicht 😉 für mich ist nur entscheidend wie lange sie Karenz geht.

    Bei neuerlicher Schwangerschaft in der Karenz ist die werdende Mutter mit Beginn Mutterschutz für die BV anzumelden. BV-BMGL ist die selbe wie bei beim vorherigen Mutterschutz.
    A+E ist ebenfalls zu übermitteln.
    Für die Zeit des neuerlichen Mutterschutzes müssen wieder Urlaubstage berücksichtigt werden.

    #74308
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke dir!!!!
    lg
    Dani

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