Elternteilzeit – von30 St. auf 20 St./Woche

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  • #62654
    kacenka
    Teilnehmer

    Hallo!

    Folgende Frage:
    Eine Dienstnehmerin, die vor ihrer Karenz 30 Stunden/Woche gearbeitet hat, möchte jetzt nach der Karenz Elternteilzeit in Anspruch nehmen, aber nur noch 20 Stunden/Woche arbeiten. Muss man dem als DG zustimmen? Oder kann man damit argumentieren, dass sie ja bei 30 Stunden/Woche auch bereits Teilzeit ist?
    Auf welche Judikatur kann man sich da berufen?

    Vielen Dank im voraus!

    LG
    k.

    #66814
    Rafael
    Teilnehmer

    Liebe Kacenka,

    auch eine teilzeitbeschäftigte Dienstnehmerin hat grundsätzlich die Möglichkeit, in Elternteilzeit zu gehen, dh im Ergebnis die Teilzeit nochmals runterzusetzen. Es ist also kein taugliches Argument gegen die Elternteilzeit, zu sagen, du bist eh schon in Teilzeit, daher darfst du nicht in Elternteilzeit gehen.

    Ob bzw wie die Elternteilzeit durchzusetzen ist, hängt einerseits von der Arbeitnehmerzahl im Betrieb und andererseits von der bisherigen Dienstdauer der Arbeitnehmerin im Betrieb ab:

    Handelt es sich um einen Betrieb mit über 20 Arbeitnehmern und hat die Arbeitnehmerin bereits 3 Dienstjahre im Betrieb aufzuweisen, hat sie jedenfalls Anspruch auf Elternteilzeit. Sie hat die konkret gewünschten Bedingungen dem Arbeitgeber mitzuteilen. Kommt es zu keiner Einigung, darf sie die gewünschte Elternteilzeit letztlich antreten, außer der Arbeitgeber klagt bei Gericht gegen diese konkret gewünschte Elternteilzeit (dafür gibt es im MSchG ganz genaue Fristregelungen)

    Handelt es sich um einen Betrieb mit 20 oder weniger Arbeitnehmern, oder hat die Dienstnehmerin noch keine 3 Dienstjahre, muss im Falle der Nichteinigung die Dienstnehmerin selbst zu Gericht gehen. Hier ist also die Situation für die Dienstgeberseite wesentlich angenehmer, weil die Dienstnehmerin selbst aktiv werden muss und bei Gericht Klage einbringen muss (was in der Regel selten gemacht wird, solange die Deinstnehmerin noch Wert auf ihr Dienstverhältnis legt).

    Judikatur gibt es zur Elternteilzeit fast noch keine.
    Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen finden sich für Frauen im MSchG und für Männer im VKG.

    grüße,
    Rafael

    #66815
    kacenka
    Teilnehmer

    Lieber Rafael,

    beide von dir beschriebene Punkte sind gegeben – mehr als 20 DN und die Dienstnehmerin ist auch mehr als 3 Jahre im Betrieb.
    Das Problem besteht darin, dass 20 Stunden/Woche für den DG zu wenig sind und dadurch noch ein weiterer DN angestellt werden müßte – doch das kostet ja natürlich mehr und auch aus Platzmangel will der DG eigentlich niemand mehr einstellen. Eine verzwickte Situation…

    Ich werde mir das MSchG noch durchlesen, ob ich da eine genaue Antwort auf meine Frage bekomme, wage ich zu bezweifeln 🙄

    Auf jeden Fall danke für deine Hilfe!

    LG
    k.

    #66819
    Rafael
    Teilnehmer

    Hallo nochmals,

    also im MSchG findet sich leider keine genaue Antwort auf die Frage.
    Das geschilderte Problem (Arbeitnehmer/in möchte weniger Stunden als es dem Arbeitgeber ins Organisationsschema passt) ist in der Praxis sehr häufig. Man kann in diesem eigentlich nur versuchen, der/m Arbeitnehmer/in die betrieblichen Argumente verständlich zu machen und einen Kompromiss vorschlagen, zB 25 Stunden. Eine Einigung zu erzielen, ist die sinnvollste Lösung.
    Findet man nämlich binnen 4 Wochen keine Einigung, muss der Arbeitgeber (da Betrieb mehr als 20 AN hat und die Arbeitnehmerin schon 3 Dienstjahre aufweist) bei Gericht einen Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Vergleichsversuchs stellen. Unterlässt der Arbeitgeber diesen Antrag, wird der Wunsch der Arbeitnehmerin rechtskräftig, und das ist dann natürlich die absolut schlechteste Variante…

    Die wenige Rechtsprechung, die es bisher zur Elternteilzeit gibt, lässt übrigens schon eher vermuten, dass die Kosten für die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters wohl kein Argument gegen die Elternteilzeit sind (die Gerichte sind da eher arbeitnehmerfreundlich und meinen, es ist dem Arbeitgeber zumutbar, umzuorganisieren und gewisse Kostensteigerungen zu schlucken).

    Insoferne fürchte ich, dass im beschriebenen Fall nur hilft, wenn man sich – sofern nur irgendwie möglich – mit der Arbeitnehmerin auf eine halbwegs tragbare Mittellösung einigen kann.

    So, und jetzt gehe ich aber heim Championsleage-Finale gucken… 😀

    Schönen Abend noch,
    Rafael

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