Ein freundliches HALLO und ich bitte um Hilfestellung:
Ab 01/2008 gibt es auf Mehrarbeit ges. Zuschläge.
Wir haben in einer Abt. viele Elternteilzeit“Damen“, mit 25 h / Wo.
Weil die Damen auch mal mehr verdienen möchten, machen sie gerne Mehrarbeit.
Allerdings möchte ich das nicht nur einschränken, sondern diese Dienstnehmerinnen gar nicht zu Mehr- bwz. Überstunden heranziehen. Es stellt sich ja die Elternteilzeit in Frage. Gibt es eine rechtliche Grundlage diese Mehrarbeit zu untersagen. Die Dienstnehmerinnen sehen das nämlich nicht ein. Eigentlich kommt es ihnen gelegen Dienstende nach Belieben zu machen und dies bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. ❓