Elternteilzeit

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  • #63122
    toni
    Mitglied

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    bis jetzt haben wir immer die DN, welche neben der Karenz geringfügig beschäftigt wurden auf einem extra DV abgerechnet und nach Ablauf von 2 Jahren das geringfügige DV beendet und mit dem alten DV wieder auf Vollzeitbasis weitergemeldet. Wie mache ich es jetzt mit einer Mutter, die auch 2 Jahre geringfügig kommt und erst dann die Elternteilzeit im Ausmaß einer 20 Stunden Woche in Anspruch nimmt. Mir geht es vor allem um SV und Arbeitsrecht.

    Wer kann da helfen?

    Danke

    #67947
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Toni!

    Da ich den/die Dienstverträge nicht kenne, sehe ich es als zwei Dienstverhältnisse.:

    Zweites Dienstverhältnis während der Karenzzeit.
    Danach lebt das „erste“ Dienstverhältnis wieder auf und der Schutz der Elternteilzeit 4/7 Jahre beginnt. (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
    Beim „ersten“ Dienstverhältnis die Zeiten für Dienstzeitabhängige Ansprüche kontrollieren.



    Andere Variante:
    Das geringfügige Dienstverhältnis ist bereits ein Elternteilzeit-Dienstverhältnis, bei welchem nach zwei Jahren die Arbeitszeit hinauf gesetzt wird.

    Wie gesagt: Es ist alles eine Sache der Vereinbarung.
    Wenn es aber wie Du schreibst: „während der Karenz“ ist, ist wohl das „erste“ Dienstverhältnis karenziert und ein „zweites“ geringfügiges Dienstverhältnis besteht. Demnach erste Variante.

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