Hallo Erwin!
Ich zitiere aus dem „großen Ortner“ (Stand 1.1.2007 – Seite 648):
Wird das Dienstverhältnis während oder nach der Karenz beendet, ist eine neuerliche Abmeldung mit dem neuen Abemeldungsgrund (z.B. einvernehmliche Lösung) zu erstatten.
Anmerkung: Eine einvern. Lösung ist ja sogar während der Schwangerschaft möglich.
Bitte beachte das Schriftlichkeitsgebot!
Muster habe ich leider keines. Vielleicht kann ja ein(e) Kollege/in aushelfen.
Damit ist die 1. Frage geklärt.
Zur 2. Frage:
Eine freiwillige Abfertigung ist möglich, die ist wenigstens sv-frei.
Leider nach Ansicht der Finanz voll Lst-pflichtig und auch (wieder Rechtsansicht der Finanz) DB-, DZ- und kommunalsteuerpflichtig.
LG