Liebe Forumsmitglieder!
Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Thema helfen:
Ein Angestellter, bereits über 25 im Unternehmen, hat gekündigt.
Es ist nun thematisiert worden, dass diese AN-Kündigung in eine einvernehmliche Lösung „umgewandelt“ wird – der AN soll einige Wochen länger für die Übergabe im Unternehmen bleiben.
Das spezielle Thema: Es soll zB nur die Hälfte der Abfertigung fließen. Dies soll in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem DN fixiert werden.
Ich habe aber beim durchsuchen des Forums gelesen, dass dies – wenn die Vereinbarung noch bei aufrechtem DV geschlossen wird – nicht hält (bedeutet dies, wenn der DN klagt, erhält er höchstwahrscheinlich die gesamte Abfertigung?).
Oder könnte im Zuge einer GPLA Prüfung die Finanz die restlichen 6% der Steuer der nicht geflossenen Abfertigung verlangen?
Seht ihr eine Möglichkeit, wie die Lösung ausschauen könnte?
Wenn wir zB bei der DN-Kündigung bleiben könnten wir eine freiwillige Abfertigung bezahlen, da wäre aber nur ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate steuerbegünstigt.
Wir würden aber gerne die gesamte Abfertigung, die wir bezahlen, mit 6% versteuern….
Wäre für eine Hilfe sehr dankbar!
LG Elisabeth