Einvernehmliche Lösung

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  • #64468
    jeanny
    Teilnehmer

    Wir haben mit einem Mitarbeiter eine einvernehmliche Lösung abgeschlossen. Jetzt will er das die Personalabteilung eine „Interne Mitteilung“ an alle anderen Mitarbeiter als Mail rausschicken und darin erwähnen dass das Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst wurde. Ich habe einmal einen Artikel gelesen da ist es genau um diese Problem gegangen und ich habe „dunkel“ in Erinnerung das in dem Artikel gestanden ist, man soll auf keinen Fall den Auflösungsgrund angeben.

    Weiss darüber jemand Bescheid? und welche Konsequenz es hätte?

    Schon jetzt vielen Dank
    Jeanny

    #71610
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Würden den Auflösungsgrund auch nicht angeben. Hintergrund ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (die auch noch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauert). Virulent wird das Problem vor allem bei Dienstzeugnissen (Erschwernisverbot ist gesetzlich ausdrücklich normiert), es kann sich aber auch bei Auskünften über ehemalige Arbeitnehmer stellen (OGH-Entscheidung aus 2008) und ist auch bei Weitergabe von Informationen an (ehemalige) Arbeitskollegen nicht auszuschließen.

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