einvernehmliche Lösung

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  • #63103
    ss5243
    Mitglied

    Eine Angestellte hat mündlich mit dem Chef eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vereinbart, da sie aufgrund des Arbeitsklimas eine neue Stelle sucht. Sie haben vereinbart, dass sie noch so lange bleibt, bis sie entweder einen neuen Job gefunden hat oder eine neue Mitarbeiterin gefunden und eingeschult wurde. Ein endgültiges Austrittsdatum steht somit nicht fest. Wenn dies nun so schriftlich festgehalten wird, hält diese einvernehmliche Lösung, dass sie den Abfertigungsanspruch nicht verliert?

    Danke, Sonja

    #67902
    ss5243
    Mitglied

    Guten Morgen!

    Ist diese nur bei Kündigung durch den DG möglich oder kann man sie auch bei einer einvernehmlichen Lösung vereinbaren?

    Sonja

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