Einvernehml.Lösung DV im Krankenstand

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 Jahren von Roland.
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  • #65146
    Beraterin
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich bin Angestellte und habe folgendes Problem bzw. Fragen.
    Ich bin seit 08.03.11 im Krankenstand und werde dies vermutlich auch noch länger bleiben (ca. noch gut 3 Monate …langwierige Erkrankung).
    Ich arbeitet in einem Unternehmen, in einem zeitlich begrenzen Projekt (seit 2 Jahren), welches am 31.05.11 endet, habe aber einen unbefristeten DV.
    Aufgrund meines längeren Krankenstandes ist mein DG nun an mich herangetreten, und hat mir vorgeschlagen, jetzt schon – per 31.05.2011 – eine einvernehmliche Lösung des DV zu schließen.
    Das DV hätte so oder so am 31.5. geendet, außer es hätte sich im Unternehmen in einem anderen Projekt eine freie Stelle ergeben.

    Ist es sinnvoll diese Einvernehmliche Lösung unterschreiben?
    Welche Nachteile können mir entstehen?
    Wenn ich nicht unterschreibe, vermute ich das ich zum nächstmöglich Termin gekündigt werde und nicht bis zum geplanten Projektende (31.05.) angestellt bleibe.
    Wie wird die Entgeltfortzahlung geregelt?
    Ich glaube für 6 Wochen bekomme ich weiter das Geld vom DG???
    Endet bei einer Einvernehmlichen die Entgeltfortzahlung am 31.05. oder schon früher?
    Wann endet sie bei einer Kündigung durch den DG?

    Es sind ziemliche viele Fragen, aber auch ein komplizierter Fall.
    Könnte mir bitte jemand helfen??? Ich müsste noch diese Woche unterschreiben!?

    Vielen, liebe Dank im Voraus!!!

    #72621
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Eigentlich sind wir ja ein Forum für PersonalverrechnerInnen.

    Trotzdem eine Info für dich:
    Entgeltfortzahlung durch den DG endet am 17. Mai (egal welche Auflösungsart).

    Was die Kündigung durch den DG betrifft, ist es schwierig einen Kommentar abzugeben, weil ich nicht weiß, was im Dienstvertrag steht. Ohne einen besonderen Passus im Dienstvertrag wäre nur die sog. „Quartalskündigung“ möglich, also würde in diesem Fall das DV erst am 30.6. enden.
    Da wäre für dich dann der Vorteil gegeben, dass z.B. noch der Urlaub anwachsen würde.

    Für weitere Fragen dazu ist dann bitte die AK zuständig.

    LG

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