Ein Dienstnehmer, der noch bis 31.8.2009 in Altersteilzeit wäre (Blockzeit 50 %), möchte mit 31.3.2009 kündigen, da er ab 1.4. seine Pension (Hacklerregelung) beziehen kann. Es muss also eine Entschädigung für 5 Monate noch bekommen. Angeblich soll ich das in Mehrstunden auszahlen.
1) Wieviel soll ich für 5 Monate Stunden rechnen?
2) Kann ich diese Zahlung als Nachzahlung der Vorjahre verrechnen – also steuerlich günstiger? Wie verhält es sich mit der Sozialversicherung?
3) Das AMS streicht sofort den 25 %igen Lohnausgleich. Muss ich ihm trotzdem 75 % zahlen und zusätzlich noch 50 % Zuschlag? Leider ist in der Arbeitszeitvereinbarung keine Regelung.
4) Urlaubsanspruch soll er abgeblich für die Freizeitphase (3,5 Jahre) auch haben, wie ist das zu verrechnen?
Wär schön, wenn ich ein paar Antworten hätte.
Liebe Grüße von Andrea