Dienstwagen freiwillig zurückgeben

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Martin.
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  • #64221
    heman
    Teilnehmer

    Hallo! Das ist mein erster Eintrag hier aber ich hoffe ihr helft mir trotzdem 🙂

    Vielleicht sollte ich zuvor mal die Situation schildern. Ich bekam von meinem Dienstgeber Anfang Feber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, mit der ausdrücklichen Genehmigung, dass auch mein Ehepartner damit fahren darf. Unser vorheriges gemeinsames Auto haben wir nach einem Monat verkauft. Der Sachbezug wurde zu meinem alten Brutto aufgeschlagen und entspricht somit einer Gehaltserhöhung(?).

    Folgende Vereinbarung wurde mit mir getroffen:

    1). Dem Arbeitnehmer wird zu Erbringung der Dienstverpflichtungen ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Type des Firmenfahrzeuges liegt in der Disposition des Arbeitgebers.
    2). Dem Arbeitnehmer wird das Fahrzeug gegen jederzeitigen Widerruf auch zur Privatnutzung überlassen. Diese Privatnutzung ist lediglich bis zu einer maximalen Kilometeranzahl von 24000 km pro Jahr zulässig.
    3). Der Arbeitgeber trägt alle für das Fahrzeug entstehenden Kosten wie Anschaffung, Steuern, Versicherung, Treibstoff, Vignette, Service, Reparaturen usw.
    4). Zum Lenken des Firmenfahrzeuges sind ausschließlich der Arbeitnehmer und dessen Ehegattin berechtigt.
    5). Dem Arbeitgeber bleibt es jederzeit überlassen, das Fahrzeug dem Arbeitnehmer wieder zu entziehen, ohne dass dem Arbeitnehmer dafür ein Geldersatz zu gewähren ist.
    6). Entsprechend der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wird für die private Nutzung des Firmenfahrzeuges in der Lohnabrechnung der entsprechende Sachbezug angesetzt.
    7). Für das Fahrzeug wird eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt wird für einen Schaden pro Kalenderjahr vom Arbeitgeber getragen. Ab dem zweiten Schaden pro Kalenderjahr wird der Selbstbehalt vom Arbeitnehmer getragen.
    8). Das Fahrzeug ist in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

    Nun ja – wie`s halt manchmal kommt – der Arbeitgeber hat vor kurzem aufgrund persönlicher Differenzen mit meiner Gattin folgenden teilweisen Widerruf präsentiert:

    Lieber….
    Hiermit wird festgehalten, dass die Privatnutzung des firmeneigenen PKWs ….. mit sofortiger Wirkung wie folgt eingeschränkt wird:

    1). Der Pkw darf ausschließlich von dir…. persönlich gelenkt werden.
    2). Die Privatnutzung ist lediglich bis zu einer maximalen Kilometeranzahl von 20000 km pro Jahr zulässig.

    So jetzt nach dem ganzen Blabla meine Frage:
    Der Firmenwagen macht für uns nur dann Sinn, wenn auch meine Frau damit fahren kann. Aufgrund der Tatsache, dass dies so vereinbart war, wurde der alte eigene Pkw weit unter dem Listenpreis verkauft. Ich spiele mich nun mit dem Gedanken den PKW zurückzugeben und wieder mein altes Gehalt zu „beantragen“ und mir einen neuen PKW zu kaufen. Darf ich das oder sogar noch anders gefragt, kann ich den Sachbezug der ja eigentlich einer Gehaltserhöhung gleichkommt auch in Gehalt umwandeln? Im der ursprünglichen Vereinbarung war ja nur die Rede bei Entzug durch den Dienstgeber – keine Regelung dafür wenn ich ihn freiwillig zurückgebe. Was sagt denn dazu das Arbeitsrecht? Ist der teilweise Widerruf überhaupt rechtens?

    Bin auf eure Sichtweise der Dinge gespannt!

    #70368
    Martin
    Teilnehmer

    hallo heman!

    den wagen kannst du zurück geben. dann fällt der steuerbare sachbezug weg und es bleibt netto mehr über.
    den entfallenen sachbezug in eine gehaltsumwandlung zu ändern, ist m.E. nicht möglich. hier fehlt es an einer entsprechenden vereinbarung.
    der punkt 5. ist dienstgeberfreundlich gehalten.

    anmerkung, kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug. also wenn du für selbstbehalt versicherung o.ä. aufkommen mußt, dann kürzt dies den sachbezug.

    #70372
    heman
    Teilnehmer
    Martin wrote:
    anmerkung, kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug. also wenn du für selbstbehalt versicherung o.ä. aufkommen mußt, dann kürzt dies den sachbezug.

    …Der Selbstbehalt wäre im Schadensfall zu bezahlen und auch nur dann wenn ein 2ter Unfall pro Jahr passieren würde. Würde dies den laufenden Sachbezug kürzen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen…!?

    Danke für deine Einschätzung!

    #70399
    Martin
    Teilnehmer

    hallo herman!

    wenn der selbstbehalt nur den schaden bei unfall betrifft, sehe ich eine kürzung beim laufenden sachbezug eher strittig.
    in den lohnsteuerrichtlinien steht zwar …kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug…
    ob dies auch so ein steuerprüfer sieht???? der könnte argumentieren deine zahlung wäre schadenersatz.
    um dies 100% abzuklären, würde ich noch eine kostenlose schriftliche anfrage bei deinem finanzamt machen. (90a ESTG)

    der selbstbehalt wäre auf jeden fall werbungskosten für dich. für den dienstgeber entstehen bei deinem monatlichen sachbezug pkw weiterhin die hohen lohnnebenkosten.
    also im falle des unfalls: den selbstbehalt auf den monatlichen sachbezug anrechnen und nicht auf den unfall.
    die regelung zum selbstbehalt sollte dies so enthalten.
    für dich macht es bei der sozialversicherung den unterschied,
    für deinen dienstgeber fallen alle lohnnebenkosten weg.
    also dienstnehmer und dienstgeber profitieren beide.

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