Dienstnehmerkündigung

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  • #66041

    Guten Morgen!

    Einer unserer Dienstnehmer möchte jetzt kündigen und bereits mit 01.07. seine neue Stelle antreten. Wir als Dienstgeber haben nichts dagegen, wir verzichten auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Wo.
    Ist bei einer DN-Kündigung ein Verzicht des DG auf Einhaltung der Kündigungsfrist möglich? Bewegt man sich dann nicht im Rahmen einer Freistellung, mit der Konsequenz, dass der DG für die restliche Zeit angemeldet ist und der DG das Gehalt zu zahlen hat?
    Oder bleibt für so einen Fall nur die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung mit der Konsequenz der Auflösungsabgabe?
    Denkbar wäre doch auch, dass der DN seine Kündigung entsprechend rückdatiert, um die 6 Wochen einzuhalten – was meint ihr?

    Danke im Voraus für eure Rückmeldungen! 🙂
    Sonnenblume

    #74251
    MaHa
    Teilnehmer

    Guten Morgen!

    Sind die 6 Wochen Kündigungsfrist bei Dienstnehmerkündigung bei euch im Kollektivvertrag geregelt? Grundsätzlich ist bei einer Dienstnehmerkündigung nur 1 Monat Kündigungsfrist.

    Wir hatten ebenfalls schon Fälle wo der Dienstnehmer seine Kündigungsfrist nicht einhalten wollte und das für uns als Dienstgeber in Ordnung war. Wir haben dies schriftlich festgehalten und hatten damit noch nie Probleme.

    lg
    MaHa

    #74252

    Hallo MaHa!

    Wir haben im DV vereinbart, dass für den DN die gleiche Kündigungsfristen wie für den DG gelten (das ist ja lt. § 20 AngG möglich) – nachdem er erst seit 1/2 Jahr bei uns ist ist die Frist also 6 Wochen.

    Ja aber wandelt man durch den Verzicht der Kündigungsfrist seitens des DG die Dienstnehmer-Kündigung nicht automatisch in eine einvernehmliche Auflösung um? Ich frage deswegen so blöd, weil ich Angst habe, dass dann die GKK meint, wir haben mit dieser Lösung die Auflösungsabgabe „umgangen“.

    Oder sehe ich das zu kompliziert? 😉

    LG
    Sonnenblumme

    #74253
    MaHa
    Teilnehmer

    Wie sollte die GKK auf diese Idee kommen? Die bei der GKK wissen ja nicht wann der DN gekündigt hat, da ihr keine Kopie des Kündigungsschreibens an die GKK übermittelt 😉

    #74254

    🙂 Das ist auch wieder wahr …. Also doch zu kompliziert gedacht. Danke für’s Hirn aufwecken 😉

    #74256
    MaHa
    Teilnehmer

    Gerne 🙂

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